Seminar "Kirchliches Arbeitsrecht"

Blockveranstaltung vom 15.-16. Januar 2027

Wer in einer kirchlichen Einrichtung tätig ist, wirkt an der Erfüllung des kirchlichen Sendungsauftrags in der Gesellschaft mit und bildet deshalb unabhängig von Tätigkeit und Stellung in der jeweiligen Einrichtung zusammen mit den anderen Mitarbeitenden eine sogenannte Dienstgemeinschaft. Dies zieht - garantiert durch das im Grundgesetz grundgelegte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen - verschiedene individual- und kollektivarbeitsrechtliche Besonderheiten nach sich, die im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstverständnis, soziologischen und politischen Entwicklungen, staatlicher Rechtsprechung und europarechtlichen Einflüssen stehen. Dabei kam es durch die letzte Novellierung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" zu einem Paradigmenwechsel hin zu einer institutionell verorteten Loyalität, die stärker das Proprium der einzelnen Einrichtungen und weniger die Loyalitätsobliegenheiten der kirchlichen Mitarbeitenden in den Blick nimmt.

Das Seminar beinhaltet eine Blockveranstaltung vom 15.-16. Januar 2027 und den Besuch der 29. Fachtagung „Streiten, Schlichten, Gewinnen im kirchlichen Arbeitsrecht“ vom 1. bis 2. März 2027, Altes Stadttheater Eichstätt.

Eingeladen sind alle Studierenden der Theologischen Fakultät sowie Interessierte anderer Fakultäten. Anrechnung (5 ECTS – 2 SWS) und Leistungsnachweise richten sich nach den jeweiligen Modulhandbüchern sowie den Studien- und Prüfungsordnungen. Im Magisterstudiengang Kath. Theologie (SPO 2025) kann das Seminar im Wahlpflichtbereich (MPrak3 oder M 23.5) eingebracht werden.

Interessenten zur Koordinierung (Themen, etc.) bitte im Sekretariat bei Frau Sichert melden (Tel. 9321416 oder Email: theresia.sichert(at)ku.de, UH 101a).