Überschreitung Höchststudiendauer

Information zum Umgang mit der potentiellen Überschreitung der Höchststudiendauer für Studierende des auslaufenden Studienganges „BA Pädagogik“, bei denen sich der Abgabetermin für Bachelor- und Masterarbeiten aufgrund der Bibliotheksschließung in das Sommersemester 2020 verschiebt.

Sehr geehrte Studierende des Studienganges „BA Pädagogik“,

nach Beschluss des Prüfungsausschusses und auf Empfehlung des Vizepräsidenten für Studium und Lehre darf ich Ihnen folgende Information zukommen lassen:

„Allen Studierenden, bei denen sich der Abgabetermin für Bachelor- und Masterarbeiten aufgrund der Verlängerung der Bearbeitungszeiten wegen der Bibliotheksschließung in das Sommersemester 2020 verschiebt und die aufgrund dessen die Höchststudiendauer (31.03.2020) überschreiten, wird auf Antrag die Höchststudiendauer bis zu dem Zeitpunkt verlängert, der sich nach Wiedereröffnung der Bibliothek als neuer Abgabetermin ergibt.

Der neue Abgabetermin wird durch das Prüfungsamt berechnet und bekanntgegeben.

Liegen seitens der antragstellenden Studierenden andere Gründe vor, aufgrund derer eine Verlängerung der Höchststudiendauer begehrt wird, ist - wie auch bislang üblich - ein entsprechend begründeter Antrag über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss zu stellen.“

Apl. Prof. Dr. Bernd Birgmeier

(Vorsitzender des PA „BA Pädagogik“)