In jeder Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wird er als Zielvorgabe angelegt: Der QR DH (Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse) aus dem Jahre 2005, ein gemeinsames Dokument der HRK und der deutschen Kultusministerkonferenz (KMK). In ihm ist in allgemeiner Form beschrieben, was die Absolventinnen und Absolventen deutscher Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kunsthochschulen können, wenn sie ihr Studium als Bachelor, Master und Doktor beenden.
Zwischenzeitlich ist 2011 mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) ein Referenzinstrument für alle Qualifikationsbereiche in Deutschland erstellt und in der Praxis angewandt. Im Zentrum stehen die Umsetzungen von Qualifikationen auf einem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt. Für die Hochschulen besteht der Auftrag, den besonderen Charakter ihres Bildungsauftrages sichtbar zu machen. An der KU wurde in den letzten Monaten durch Prof. Ulrich Bartosch, Anita Maile-Pflughaupt und Dr. Nicole R. Heigl eine ausführliche Vorlage erarbeitet.
In der AG der HRK, die vom HRK-Vizepräsidenten für Schnittstellen im Hochschulsystem Prof. Dr. Micha Teuscher geleitet wird, wurden die neueren Diskussionen der Kompetenzforschung aufgegriffen und in den Rahmen eingearbeitet. Insbesondere werden die Fähigkeiten zur kritischen Reflexion als Grundlage von Problemlösungen in praktischen Aufgabenbereichen und die Kompetenz zur wissenschaftlichen Forschung deutlicher beschrieben und hervorgehoben.
Die Diskussion in Eichstätt wurde von externen Expertinnen und Experten begleitet. Die erste Hälfte des neuen Jahres wird zur Diskussion in HRK und KMK genutzt werden. Ab Sommer könnte das neue Rahmenwerk verabschiedet sein und eine verstärktes hochschulisches Bildungsverständnis in die Debatte zur Hochschul- und Bildungsreform einbringen.