Zusatzqualifikation Sozialpädagogik: neues Angebot für Studierende im BA Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit

Ab dem Wintersemester 2019/2020 gibt es ein neues, attraktives Studienangebot für Studierende im BA Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit. Parallel zu Ihrem BA-Studiengang können Sie ohne verlängerte Studienzeit die Zusatzqualifikation Sozialpädagogik erwerben. Die Zusatzqualifikation wird von der RPF in enger Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Sozialpädagogik an der Pädagogisch-Philosophischen Fakultät angeboten.

Die Zusatzqualifikation Sozialpädagogik ergänzt das Studium der Religionspädaogik um Veranstaltungen aus dem Themenbereich der Sozialpädagogik, z.B. zu Sozialrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Krisenintervention oder interkulturelle Sozialpädagogik. Die Studierenden erwerben dabei sozialpädagogische Grundkompetenzen und eröffnen sich damit weitere berufliche Möglichkeiten nach dem Studium. Neben den klassischen Arbeitsfeldern von Religionspädagog*innen steht ihnen durch die Zusatzqualifikation ein breites Berufsfeld auch im sozialpädaogischen Bereich, z.B. als pädagogische Mitarbeiter*innen bei kirchlichen Wohlfahrtsverbänden oder in (heil-)pädagogischen Einrichtungen, offen.

Mehr Qualifikation bei gleicher Studienzeit:
Ein Vorteil der Zusatzqualifikation ist, dass die Module parallel zum regulären BA-Studium belegt werden können, so dass sich die Studienzeit nicht verlängert. Die Zusatzqualifikation umfasst 30 ECTS, die variabel auf die Semester verteilen werden können, z.B. indem in fünf Semestern je ein bis zwei Module belegt werden. Die erworbene Zusatzqualifikation wird mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Interessenten können sich den Fachstudienberater Dr. Reinhard Thoma wenden:

Akad. Dir. Dr. Reinhard Thoma
Telefon: 0049 - (0)8421 - 93-21375
E-Mail: reinhard.thoma(at)ku.de

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