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KI und internationale Besteuerung: Prof. Dr. Reinald Koch beim Stuttgarter Steuerberaterkongress 2026

Auf dem Stuttgarter Steuerberaterkongress 2026 beschäftigte sich der WFI-Professor mit der Frage, wie der zunehmende Einsatz von KI die internationale Besteuerung von Unternehmensgewinnen verändert.

Wo sollen Unternehmensgewinne besteuert werden, wenn Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend Aufgaben übernimmt, die bislang von Menschen ausgeführt wurden? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Reinald Koch von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt (WFI) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt auf dem Stuttgarter Steuerberaterkongress 2026.

Viele Regelungen des internationalen Steuerrechts knüpfen an menschliche Tätigkeiten und physische Präsenz an. Dies betrifft beispielsweise die Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung, die Begründung von Betriebsstätten oder die internationale Verteilung von Unternehmensgewinnen. Durch den zunehmenden Einsatz von KI geraten diese traditionellen Anknüpfungspunkte jedoch zunehmend unter Druck.

Wenn KI-Systeme eigenständig Entscheidungen treffen, Verträge abschließen oder betriebliche Funktionen übernehmen, wird es immer schwieriger, die daraus entstehende wirtschaftliche Wertschöpfung einem bestimmten Staat zuzuordnen. Damit stellen sich neue Fragen für die Anwendung und Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts.

Anhand konkreter Praxisbeispiele zeigte Prof. Dr. Koch, welche Herausforderungen sich daraus für Unternehmen, Steuerberatung und Gesetzgeber ergeben. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die bisherigen Prinzipien der internationalen Unternehmensbesteuerung den wirtschaftlichen Veränderungen durch KI noch gerecht werden.

Seine zentrale These: Je stärker KI wirtschaftliche Wertschöpfung von menschlicher Arbeit entkoppelt, desto mehr stellt sich die Frage, ob die internationale Unternehmensbesteuerung künftig stärker am Standort der Kunden und Absatzmärkte ansetzen sollte.