Lehramt: Anrechnung von Praktika

Zu allen Fragen zur Anerkennung von Schulpraktika, auch von Orientierungs- und Betriebspraktika, orientieren Sie sich bitte anhand der Website des Praktikumsamts der KU. Hier erhalten Sie Informationen zu den schulartenspezifischen, externen Praktikumsämtern, zu Ihrer Praktikumslaufkarte und zu allen ggf. erforderlichen Unterlagen sowie Kontakt zur Beratung. 

In den Lehramtsstudiengängen mit Abschluss der Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) beachten Sie bitte, dass für die Anrechnung bzw. Anerkennung von Praktika bzw. Praktikumsleistungen, nämlich das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum I und II sowie für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum folgenden zusätzlichen Prozessschritt. Dabei sind zwei grundsätzliche Fälle zu unterscheiden: 

  1. Anrechnung eines Praktikums, wenn diese Leistungen in einem Vorstudium oder an einer Schule außerhalb Bayerns erbracht wurden.
  2. Anerkennung eines Praktikums bei Wechsel der Schulart (bei gleichzeitigem Wechsel der Hochschule oder bei Schulartwechsel innerhalb der KU). 

Die entscheidende Frage ist, ob das Praktikum vom Praktikumsamt anerkannt wird, andernfalls erfüllt es nicht die Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen. Das heißt, Sie müssen in jedem Fall zuerst Ihr Anliegen vollständig im zuständigen Praktikumsamt klären. 

Danach gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

  1. Fall 1: Wenn Sie die Bestätigung des zuständigen Praktikumsamts haben, dass Ihre im Vorstudium oder außerhalb Bayerns erbrachten Praktikumsleistungen angerechnet werden können, stellen Sie bitte im Online-Anrechnungsportal einen Antrag auf "externe Anrechnung" und laden Sie die Bestätigung des Praktikumsamts mit hoch.
  2. Fall 2: Wenn Sie die Bestätigung des zuständigen Praktikumsamts haben, dass Sie für Ihren Wechsel der Schulart Ihre Praktikumsleistungen anerkannt bekommen, stellen Sie bitte über das Online-Anrechnungsportal einen Antrag auf Anrechnung: falls Sie von einer anderen Hochschule an die KU gewechselt haben, einen Antrag auf "externe Anrechnung"; falls Sie innerhalb der KU nur die Schulart gewechselt haben, einen Antrag auf "interne Anrechnung".