Zu allen Fragen zur Anerkennung von Schulpraktika, auch von Orientierungs- und Betriebspraktika, orientieren Sie sich bitte anhand der Website des Praktikumsamts der KU. Hier erhalten Sie Informationen zu den schulartenspezifischen, externen Praktikumsämtern, zu Ihrer Praktikumslaufkarte und zu allen ggf. erforderlichen Unterlagen sowie Kontakt zur Beratung.
In den Lehramtsstudiengängen mit Abschluss der Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) beachten Sie bitte, dass für die Anrechnung bzw. Anerkennung von Praktika bzw. Praktikumsleistungen, nämlich das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum I und II sowie für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum folgenden zusätzlichen Prozessschritt. Dabei sind zwei grundsätzliche Fälle zu unterscheiden:
Die entscheidende Frage ist, ob das Praktikum vom Praktikumsamt anerkannt wird, andernfalls erfüllt es nicht die Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen. Das heißt, Sie müssen in jedem Fall zuerst Ihr Anliegen vollständig im zuständigen Praktikumsamt klären.
Danach gehen Sie bitte folgendermaßen vor: