Anerkennung aus dem Auslandsemester

Anleitung sowie alle Informationen finden Sie hier.

FAQ - Anerkennung Auslandssemester

Was tun, wenn noch keine Zusage für die Anerkennung vorliegt und die Einsendefrist für das Learning Agreement an der ausländischen Universität bevorsteht?

Da die Länge des Anerkennungsverfahrens von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird, kann kein genauer Zeitpunkt für die Mitteilung der Entscheidung garantieren werden. Erfahrungsgemäß wird ein Antrag oft innerhalb von 5 Wochen, häufig jedoch auch schneller, bearbeitet.

Sollten Sie schon einen Anerkennungsantrag gestellt haben, aber noch keine Zusage erhalten haben, und die Frist für die Einreichung Ihres Learning Agreements steht unmittelbar bevor, melden Sie sich etwa drei Tage vor dem Fristablauf unter der E-Mail-Adresse outgoing(at)ku.de beim International Office. Falls notwendig, lässt sich das Learning Agreement zunächst auch ohne die endgültige Anerkennungszusage abschließen.

Was tun, wenn eine Anerkennung abgelehnt wurde?

Wird vor Beginn des Auslandssemesters ein Modul zur Anerkennung nicht genehmigt, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie geben das Modul im Learning Agreement als "Modul ohne Anrechnung" an, falls Sie es trotzdem belegen möchten, oder Sie lassen ein anderes Modul genehmigen und fügen dieses in das Learning Agreement ein.
 
Bitte beachten Sie: Sobald Ihr Learning Agreement in Mobility Online importiert und an die Gasthochschule gesendet wurde, sind keine Änderungen mehr möglich, es sei denn, die Gasthochschule lehnt das Learning Agreement ab.
 
Änderungen am Learning Agreement (Learning Agreement Changes) können erst vorgenommen werden, wenn Sie vor Ort sind und feststellen, dass ein Kurs beispielsweise nicht stattfindet oder sich mit einem anderen Kurs überschneidet. In diesem Fall befolgen Sie bitte die Schritte, die im Workflow von Mobility Online oder auf der Website beschrieben sind.

Wie viele ECTS-Punkte muss ich im Ausland belegen?

Im Erasmus+ Programm müssen Bachelor-Studierende mind. 20 ECTS und Master-Studierende mind. 15 ECTS erfolgreich an der Gasthochschule belegen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, müssen Sie u.U. Ihre Förderung komplett zurückbezahlen.
Diese Regelung gilt ebenso für Studierende im weltweiten und fakultätseigenen Programm, die ein Stipendium der KU erhalten, wie z.B. Promos, Förderung der Internationalisierung - Outgoing oder das ISEP-Stipendium.

Wie viele ECTS-Punkte muss ich aus dem Ausland anerkennen lassen?

  • Studierende im Doppelprogramm sowie Studierende mit Pflichtauslandssemester müssen sich an die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung halten.
  • Studierende, die ein freiwilliges Auslandsstudium machen, können selber entscheiden, ob und wie viele ECTS sie an der KU anerkennen lassen.
  • Achtung: Die Vorgabe der Anzahl der ECTS, die Sie für den Erhalt der Förderung belegen müssen, gilt auch in diesen Fällen.