Füllen Sie das Antragsformular am Computer aus und stellen alle nötigen Anlagen (dazu Informationen direkt im Formular) zusammen. Vergessen Sie nicht, das Dokument zu unterschreiben und achten auf gute Lesbarkeit und korrekte Zuordnung der betroffenen Module.
Lehramt und interdisziplinäre Studiengänge:
Nehmen Sie Kontakt zum/zur jeweiligen Fachbeauftragten auf und besprechen die geplante Modulzuordnung. Diese(r) bestätigt durch Unterschrift, ob die Kompetenzen der Module aus Sicht des Faches im Wesentlichen übereinstimmen und kann ggf. noch andere als von Ihnen geplante Modulzuordnungen anregen oder sonstige Alternativen vorschlagen. Obwohl die Beratung für Sie eine hilfreiche Unterstützung bei der Antragstellung darstellt, liegt die letztendliche Anrechnungsentscheidung nicht bei den Fachbeauftragten. Über den Antrag entscheidet nach der Antragstellung der Prüfungsausschuss. Sollte mal eine Anrechnungsanfrage nicht durch den Fachbereich empfohlen werden, stellen Sie den Antrag trotzdem, wenn Sie Kompetenzen nachweisen können.
Andere Studiengänge:
Lassen Sie sich bei Bedarf von Ihrer Fachstudienberatung bei der Zuordnung der Leistungen auf die KU-Module unterstützen. Mit dem Expertenwissen über den Studiengang kann sie ggf. noch andere als von Ihnen geplante Modulzuordnungen anregen oder sonstige Alternativen vorschlagen.
Sollte für Ihren Studiengang nichts anderes vorgegeben sein, ist der Antrag als Mail an anrechnungen(at)ku.de (es folgt eine automatische Eingangsbestätigung) oder per Post oder persönlich bei der Zentralen Stelle Anerkennung und Anrechnung zu stellen. Die Dokumente werden dort formalrechtlich geprüft und intern an den zuständigen Prüfungsausschuss/die zuständige Prüfungskommission zur Entscheidung weitergeleitet.
Ihr Antrag wird von der zentralen Stelle an den/die zuständige/n Prüfungsausschuss/Prüfungskommisssion zur Entscheidung weitergeleitet. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail (KU-Adresse) über das Ergebnis der Anerkennung informiert. Planen Sie bis zu 3 Monate für den Abschluss des Anrechnungsverfahrens ein.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden auf dieser Seite die Begriffe Anerkennung und anerkannt gleichzeitig für die Anrechnung von außerhochschulischen Leistungen verwendet, wenn nicht ausdrücklich unterschieden wird.
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