Hinweis zum Ausfüllen:
Speichern Sie die Datei bitte zuerst auf Ihrem Rechner ab, dann öffnen Sie die Datei und füllen nun das Formular aus.
Sollten Sie mehr als sechs im Formular vorgesehene Module zur Anerkennung beantragen wollen, ergänzen Sie bitte das Formular um weitere zweite Seite(n) (Modulübersicht).
Die fremdsprachliche Qualifikation Englisch für das Lehramt an Grundschulen (LPO I § 36) und für das Lehramt an Mittelschulen (LPO I § 38) kann entweder durch den Besuch eines Englischkurses an der KU nachgewiesen werden oder durch die Vorlage eines Leistungsnachweises über das erreichte Sprachniveau Stufe B2.
Eine Anerkennung der Fremdsprachlichen Qualifikation Englisch erfolgt nach Vorlage des Originalzeugnisses oder einer beglaubigten Kopie bei den für den jeweiligen Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*innen des Prüfungsamtes. Ein Anerkennungsantrag ist in diesem verkürzten Verfahren nicht zu stellen.
Falls Sie sich in einem parallel studierbaren interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU mit Lehramtsprofil immatrikuliert haben, und die für das Lehramt beantragten Leistungen Teil seines Pflicht- oder Wahlpflichtbereiches sind, werden die für das Lehramt beantragten Leistungen gleichzeitig für den Bachelorstudiengang berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass die Module des Lehramts- und Bachelorstudiums nicht immer identisch sind und teils erhebliche Unterschiede ausweisen.
Eine Anerkennung von Praktikumsleistungen ist im Lehramt nur dann erforderlich, wenn diese Leistungen nicht regulär im Rahmen des aktuellen Studiengangs (= im Vorstudium) oder an einer Schule außerhalb Bayerns oder außerschulisch erbracht wurden.
Für die Anerkennung von Schulpraktika (auch Orientierungs- und Betriebspraktika) sind grundsätzlich die Praktikumsämter zuständig. Die Zuständigkeit der KU beschränkt sich auf die Anerkennung von Leistungen außerhalb des Geltungsbereiches der LPO I (z.B. Begleitveranstaltungen) und auf die Feststellung einer eventuellen Semesterhöherstufung.
Die Anerkennung von Praktikumsleistungen ist daher zweistufig zu beantragen:
1. Antrag auf Anerkennung bei dem zuständigen Praktikumsamt
2. Antrag auf Anerkennung bei der Zentralen Stelle Anerkennung und Anrechnung der KU
(Gilt nicht für Orientierungs- und Betriebspraktikum. Diese Praktika müssen lediglich von den Praktikumsämtern anerkannt werden.)
Zusätzlich zum Anerkennungsantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: