Für unsere Studierenden wird eine Rechtsberatung durch die Rechtsanwaltskanzleien
in deren Räumen angeboten.
Die Beratung kann sich auf alle Rechtsbereiche erstrecken. Jede weitere anwaltschaftliche Tätigkeit, die über das geführte Gespräch hinausgeht, wie z. B. Anfertigen von Schreiben, Vertretung vor Gericht oder bei Behörden, Erstellen von Rechtsgutachten u. ä., erfordert durch die Betroffenen ein eigenes Mandat.
Als Eigenbeteiligung sind durch die Studierenden in der Kanzlei unmittelbar bei Gesprächsaufnahme 5,00 Euro zu entrichten. Die restlichen Kosten der Rechtsberatung werden durch das Sozialwerk getragen und mit der Anwaltskanzlei direkt abgerechnet. Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit einer der beiden o. a. Kanzleien auf, vereinbaren einen Gesprächstermin und legen dort Ihren gültigen Studienausweis vor. Die Kanzlei wird die Matrikelnummer festhalten.
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