Unfallversicherung

Studierende sind bei allen studienbezogenen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert, die in ummittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und deren Einrichtungen stehen. Versicherungsschutz besteht auch auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit.

Wenn nach einem Unfall ärztliche Hilfe notwendig sein sollte, auch wenn sich die Situation nach einer vermeintlich leichten Verletzung (Verbandbucheintrag) doch noch verschlimmert, ist (außer in akuten Notfällen) immer ein Durchgangsarzt aufzusuchen!

Eine Liste mit zugelassenen Durchgangsärzten in Deutschland findet sich auf der Website der DGUV unter: https://lviweb.dguv.de/faces/adf.task-flow?VerzeichnisTyp=D&adf.tfDoc=%2FWEB-INF%2Fpartner-task-flow.xml&adf.tfId=partner-task-flow&_afrRedirect=15390573082708685.

Hier kann man durch Eingabe des Ortes und einer Umkreisentfernung die nächstgelegenen Durchgangsärzte finden. Praktisch sind auch die Funktionen „Kartenansicht“ und „Auswahl anzeigen“ am unteren Rand der Seite. Nach Anhaken des Auswahlkästchens ganz rechts in der Ergebnistabelle werden so die ausgewählten Treffer in einer Google-Maps Karte angezeigt, oder die Adressen und weitere Infos tabellarisch aufgelistet.

In Eichstätt sind die Praxis von Herrn Dr. Hudde in der Sollnau 32 und die Notfallambulanz im Klinikum Eichstätt, unter der Leitung von Prof. Dr. Gregor Voggenreiter, zugelassene Durchgangsarzt“praxen“.

Der Unfall ist von dem/der Studenten/Studentin durch Vorlage der ausgefüllten Unfallanzeige und ggf. des Wegeunfallfragebogen im Studierendenbüro anzuzeigen.

Unfallanzeige

Wegeunfallfragebogen

 

Unfallversicherungsträger:

Bayerische Landesunfallkasse
- Gesetzliche Unfallversicherung -
Ungererstr. 71
80805 München