Prof. Ihli zum Richter am Kirchlichen Arbeitsgerichtshof ernannt

Apl. Prof. Dr. Stefan Ihli, langjähriger Dozent im Fach Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der KU, wurde vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz zum Richter des Kirchlichen Arbeitsgerichtshof berufen. Hierbei handelt sich um die durch den plötzlichen Tod von Prof. DDr. P. Stephan Haering OSB, LMU München, notwendig gewordene Nachbesetzung dieser Funktion. Prof. Ihli hat seit Jahren einen ausgewiesenen Tätigkeitsschwerpunkt im kirchlichen Arbeitsrecht.

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof ist das kirchliche Arbeitsgericht zweiter Instanz mit Sitz in Bonn. Neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten besteht der Kirchliche Arbeitsgerichtshof aus einem Mitglied mit der Befähigung zum staatlichen Richteramt und dessen Stellvertreter und einem Mitglied mit der Befähigung zum kirchlichen Richteramt und dessen Stellvertreter sowie jeweils sechs beisitzenden Richtern aus den Kreisen der Dienstgebenden und der Mitarbeitenden.

Als Mitglied mit der Befähigung zum kirchlichen Richteramt bleibt Prof. Dr. Ihli zunächst bis zum Ende 2026 im Amt.