Ankündigung: KRBU – Frühjahrstagung 2022

Zukunftsfähiger Religionsunterricht in Bayern kontrovers

Vom 15. bis 16. März 2022 findet die Frühjahrstagung der KRBU (Konferenz der Religionspädagog:innen an bayerischen Universitäten) im Exerzietienhaus Leitershofen (Stadtbergen) statt.

Bei der Frühjahrstagung der KRBU am 10./11.03.2020 in Vierzehnheiligen ergab sich – angeregt vor allem durch Berichte von den Vorgängen um den Religionsunterricht in Luxemburg – die kontrovers diskutierte Frage, wie es mit dem Religionsunterricht in Deutschland sowie speziell in Bayern weitergehen kann und soll. Schnell wurde deutlich, dass dieser Diskurs zunächst intern in die KRBU, dann in einen größeren öffentlichen Prozess eingebracht werden soll. Im Rahmen der bevorstehenden Tagung werden Vertreter:innen von Kirche und Freistaat und auch aus der religionsunterrichtlicher Praxis zu Wort kommen und mit den Mitglieder:innen der KRBU diskutieren.

1. Situation des RU in Deutschland
Konfessioneller Religionsunterricht ist in Deutschland gem. Art. 7 Abs. 3 GG ein ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen und kann für staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften eingerichtet werden. In fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland wird Religionsunterricht in konfessioneller Ausgestaltung angeboten, d. h. mindestens als „evangelische Religionslehre“ und als „katholische Religionslehre“. Verschiedene Entwicklungen, insbesondere die sich wandelnde religiöse Sozialisation, haben in den beiden letzten Jahrzehnten jedoch zu einer deutschlandweiten Pluralisierung in dieser Hinsicht beigetragen (bspw. L-E-R in Brandenburg, derzeitige Weiterentwicklung des „Religionsunterricht für alle“-Modells in Hamburg, Formate konfessioneller Kooperation zw. evangelischer und katholischer Konfession in Baden-Württemberg, aktuelle Diskussion über einen „gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht“ in Niedersachsen).

2. Die Lage in Bayern
Auch für Bayern zeigt sich spätestens infolge des stetigen Rückgangs evangelischer und katholischer Schüler:innen, aber auch auf Basis eines theologisch-ökumenischen Verständnisses der Bedarf an Impulsen, den konfessionellen Religionsunterricht zukunftsfähig auszurichten. So findet sich bereits für Grund- und Mittelschulen in Diasporagebieten die Option „Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation“ (RUmeK), bei welcher eine Lehrkraft alle Schüler:innen der evangelischen und katholischen Konfession (sowie auf Antrag weitere Schüler:innen) unterrichtet. Beratend an die Seite gestellt ist ihr ein:e Vertreter:in der anderen Konfession.
Mit dem Schulprojekt „Stärkung des konfessionellen Religionsunterrichts an Berufsschulen“ (StReBe) werden alternative Optionen der Gestaltung des Religionsunterrichts ausgelotet, die den organisatorischen Herausforderungen von Berufsschulen (religionsbezogen heterogene Schüler:innenschaft, Block-/Teilzeitunterricht etc.) entgegenkommen.

3. Die herausfordernde Frage
Gleichwohl bleibt trotz dieser Weiterentwicklung die herausfordernde Frage, in welche Richtung der Religionsunterricht in Bayern weiterentwickelt werden kann – und zwar auf Basis wissenschaftlicher Befunde und Diskurse. Diese werden gegenwärtig in mehrfacher Hinsicht geführt, in Bezug auf eine interreligiöse Weitung des Religionsunterrichts, auf die religionsdidaktisch verantwortete Integration von Konfessionslosen, auf einen religionskundlichen Unterricht ohne religionsgemeinschaftliche Verortung etc.  Nicht zu vergessen ist dabei die Seite der Religionslehrer:innenbildung.