Allgemeine Prüfungsordnung der KU in Kraft getreten

Zukünftig wird es an der KU einfacher, sich im Prüfungsrecht zurechtzufinden. Am 26. November 2014 ist die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) in Kraft getreten, sie gilt nun seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 für die universitären Studiengänge der KU. In der APO sind allgemeine Regelungen zu Bachelor- und Masterstudiengängen enthalten und Regelungen zu den Modulprüfungen. Auch Vorgaben zur Anwesenheitspflicht, zum Plagiatsverdacht oder zur Prüferbestellung finden sich in der APO. Zuvor waren diese Regelungen in jeder einzelnen Prüfungsordnung (PO) enthalten, nun sind sie einheitlich in der APO zusammengefasst.

Der Senat hatte im November 2013 die Einführung einer APO beschlossen. Der Entwurf für eine solche Ordnung wurde mit den Fakultäten diskutiert und abgestimmt, so dass am 25. Juni 2014 der Senat über die APO beschließen konnte. Die anschließende Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führte am 6. November 2014 zur Erteilung des staatlichen Einvernehmens.  

Es ist weiterhin für jeden Studiengang der KU eine eigene PO erforderlich, die vor allem die für den Studiengang zu absolvierenden Module beinhaltet. Es ist auch möglich, in der PO eines Studiengangs eine Regelung zu treffen, die von der APO abweicht, da die APO die allgemeinen Regelungen aufgreift und für den ein oder anderen Studiengang eine speziellere Regelung sinnvoll ist. Die PO der KU-Studiengänge werden nun alle an die APO angepasst, damit sie deutlich kürzer und leichter verständlich sind.

Die Fachhochschulstudiengänge sind von der APO nicht erfasst, dort gelten jeweils die PO der Studiengänge wie bisher weiter.

Die APO findet sich hier.

 

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