Dreiteilige Dokumentation des Dialoges "Die Zukunft der Menschenwürde" in BR-alpha

In drei Teilen dokumentiert BR-alpha am 10., 17. und 24. September eine gemeinsame Veranstaltung der KU und der Akademie für Politische Bildung Tutzing. Über 60 Jahre Menschenwürde im Grundgesetz, über Streitfälle und die Zukunft der Menschenwürde referierten und diskutierten im Mai zwei hochkarätige Experten: Prof. Dr. Dr. h.c. Robert Spaemann (Prof. em. für Philosophie, Universität München) und Prof. Dr. Horst Dreier, Ordinarius für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Würzburg). Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Uto Meier (KU) und Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter, Direktor der Akademie für Politische Bildung Tutzing.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Nach der NS-Diktatur wurden diese Sätze bewusst zum Leitbild des deutschen Grundgesetzes. Die Verfassung, die als Provisorium für ein geteiltes Land gedacht war, wurde zu einem stabilen Fundament des demokratischen Rechtsstaats – und der Begriff der „Würde“ zur zentralen, aber nicht unproblematischen Norm.

Menschenwürde garantierte für die Gestalter des Grundgesetzes vor allem die Integrität der Person vor dem Staat. Heute können Menschen auch im Reagenzglas entstehen, der selbstbestimmte Tod wird von vielen als Befreiung, als Ausdruck menschenwürdigen Sterbens gesehen. In 60 Jahren bundesdeutscher Geschichte haben sich also Fragen zur Wahrung der Menschenwürde ergeben, die noch nicht gelöst sind bzw. immer wieder zu Kontroversen führen: Beginnt die Menschenwürde bereits nach der Empfängnis, also zu Beginn des embryonalen Stadiums? Lässt sich in bestimmten Fällen rechtfertigen, die Würde des Opfers höher zu achten als die des Täters? Kann es bei der Würde eines Menschen Kompromisse geben? Wer oder was ist eigentlich die Person, deren Menschenwürde es zu achten und zu schützen gilt?

„Würde ist keine empirisch gegebene Eigenschaft. Die eigene Würde geachtet zu sehen, ist auch kein Menschenrecht. Es ist vielmehr der transzendentale Grund dafür, dass Menschen Rechte und Pflichten haben“, erläutert der Philosoph Robert Spaemann. Er kritisiert Vorschläge zu einer „Liberalisierung“ der Sterbehilfe und zu einer Relativierung der Menschenwürde in Form von Fristen des embryonalen Lebensschutzes. Der Staatsrechtler Horst Dreier dagegen verneint die „Würdebegabung“ von Embryonen und beobachtet eine zunehmende Trivialisierung des Menschenwürdebegriffs: „Heutzutage scheint es, als ob der Satz von der Menschenwürde genüge, um definitive Antworten auf all unsere Fragen zu geben und Patentlösungen für unsere Gegenwarts- und Zukunftsprobleme bereitzuhalten“.

Sendetermine der Dokumentation im Fernsehprogramm von BR-alpha:

Teil 1: Donnerstag, 10. September 2009, 16.00 Uhr (WH: 12.09.09, 12.45 Uhr)
Teil 2: Donnerstag, 17. September 2009, 16.00 Uhr (WH: 19.09.09, 12.45 Uhr)
Teil 3: Donnerstag, 24. September 2009, 16.00 Uhr (WH: 26.09.09, 12.45 Uhr)

Foto: BR-Fernsehen
Mitarbeitende