Laut dem neunten Sozialgesetzbuch fördert die Schwerbehindertenvertretung die Eingliederung schwerbehinderter Menschen im jeweiligen Betrieb, vertritt ihre Interessen und berät sie. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen der Mitarbeitervertretung beratend teilzunehmen. Berechtigt zur Wahl der Vertrauensperson sind alle in einer Institution beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben der Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte gibt es an der KU mit Dr. Reinhard Thoma auch einen Beauftragten für Behindertenfragen der Studierenden.