Die Vorschläge aus der Universität für die Aufstellung eines Wahlvorschlags erfolgten auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen; zudem konnten auch Personen vorgeschlagen werden, die sich nicht beworben hatten, aber ihr schriftliches Einverständnis zur Kandidatur gegeben hatten. Vorschlagsberechtigt waren die Hochschulratsmitglieder sowie die Dekane. Durch den Vorsitzenden des Senats wurden dem Stiftungsvorstand der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt die Vorschläge der Universität vorgelegt. Dieser erstellte dann im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat einen Wahlvorschlag, an den der Hochschulrat bei der Wahl des Präsidenten gebunden ist.