Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt.
Welche Art von Förderung kann beantragt werden?
Hilfskraftmittel
Mittel für Honorarzahlungen
Mittel für Gastvorträge
Druckkostenzuschüsse (für alle Publikationen außer für Dissertations- und Habilitationsschriften)
Zuschüsse für die Organisation von Konferenzen, Tagungen, Workshops o. ä.
Reisemittel (in der Regel nur für Beschäftigte)
Mittel für Werbemaßnahmen
ggf. weitere Mittel (bei Vorlage einer aussagekräftigen Begründung)
Gleichstellungsmittel (weitere Informationen zur Beantragung von Gleichstellungsmitteln finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst der SLF)
Repräsentationsmittel (nur in Ausnahmefällen und in sehr geringem Umfang)
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von Lehraufträgen aus Mitteln der Fakultätsreserve nicht möglich ist.
Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Zur Beantragung nutzen Sie bitte das Antragsformular (docx-Datei / pdf-Datei) und senden dieses (ggf. mit aussagekräftigen Anlagen) an das Dekanat (dekanat-slf(at)ku.de).