Fachtagung an KU: Kirchliches Arbeitsrecht und Europarecht

Die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts sind in Deutschland verfassungsrechtlich garantiert. Werden sie durch EU-Recht, insbesondere durch die Antidiskriminierungsrichtlinien bedroht? Vor welchen Herausforderungen steht das Arbeitsrecht? Dieser Themenbereich bildet einen Schwerpunkt der 12. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht, die am 2. und 3. März 2009 wieder von der Fakultät für Soziale Arbeit an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) sowie der Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“ (ZMV) organisiert wird. Aus dem gesamten Bundesgebiet werden mehrere Hundert Teilnehmer sowohl von Seiten der Dienstgeber als auch der Mitarbeiter erwartet.

Niedriglöhne und ungesicherte Arbeitsbedingungen, insbesondere bei der Leiharbeit sind auch im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts zu diskutieren. Die Umstrukturierung der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sowie der Arbeitsrechtsregelungswerke der Kirchen hat noch viele Fragen offen gelassen. Die Neuregelung der Eingruppierung sowie die Weiterentwicklung der Richtlinien für Arbeitsverträge von Caritas und Diakonie stehen zur Diskussion und werden weiteres Thema der Tagung sein. Die notwendigen Anpassungen des Mitarbeitervertretungsrechts an die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts sind am Vorbild einer kirchlichen Betriebsverfassung, die dem Prinzip der Dienstgemeinschaft gerecht wird, zu orientieren. Dieser Komplex bildet den dritten Schwerpunkt der Tagung.

Die Veranstaltung beginnt am Montag, 2. März, um 13 Uhr (Altes Stadttheater, Residenzplatz 17, Eichstätt) und endet am Dienstag, 3. März, gegen 13 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 190 Euro, Anmeldeschluss ist am 12. Februar 2008. Das komplette Tagungsprogramm sowie eine Anmeldemöglichkeit finden sich unter www.zmv-online.de (Unterpunkt „Fachtagung“).