Gemäß § 21 der Grundordnung der KU (in der Fassung vom 13.06.2016) setzt sich der Fakultätsrat zusammen aus a) stimmberechtigten und b) beratenden Mitgliedern.
Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören die/die Dekan*in, die jeweiligen Prodekane*innen, die jeweiligen Studiendekane*innen, sechs Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen, drei Vertreter*innen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen, ein/eine Vertreter*in des wissenschaftsunterstützenden Personals, drei Vertreter*innen der Studierenden sowie der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät.
Zu den Aufgaben des Fakultätsrats gehören alle Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht der Dekan oder die Dekanin oder andere Organe der Fakultät zuständig sind.
Wintersemester 2025/2026
279. Sitzung: Mittwoch, 15. Oktober 2025, 14.00 Uhr
280. Sitzung: Mittwoch, 26. November 2025, 14.00 Uhr
281. Sitzung: Mittwoch, 28. Januar 2026, 14.00 Uhr
Die Räume werden noch bekannt gegeben.