Visum & Aufenthalt

Klemmbrett mit Formular zum Antrag auf ein Schengenvisum
© colourbox.com

Internationale Studierende benötigen häufig ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Auch eine Aufenthaltserlaubnis (eAT = elektronischer Aufenthaltstitel) ist gelegentlich nötig. Über den Visa Navigator des Auswärtigen Amtes können Sie herausfinden, ob und welches Visum Sie benötigen.

Einreise ohne Visum

Staatsbürger/-innen der EU, Islands, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz benötigen zur Einreise nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt in Eichstätt bzw. Ingolstadt erhalten sie die Aufenthaltserlaubnis automatisch.

Staatsbürger/-innen folgender Länder können ebenfalls ohne Visum nach Deutschland einreisen: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und USA. Wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland bleiben, beantragen Sie nach Ihrer Einreise die Aufenthaltserlaubnis (eAT) in Eichstätt bzw. Ingolstadt. Gleiches gilt für Studierende aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco oder San Marino. Sie dürfen ohne Visum einreisen, wenn nicht geplant ist, anschließend in Deutschland zu arbeiten. Studienbegleitende Nebenjobs sind von dieser Regel ausgenommen. In jedem Fall sollten Sie vor der Abreise nach Deutschland dennoch eine deutsche Botschaft oder ein Generalkonsulat in Ihrem Land für weiterführende Informationen aufsuchen.

Antragstellung Aufenthaltserlaubnis (eAT)

Folgende Dokumente benötigen Sie, wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis nach Ihrer Einreise beantragen:

  • Gültiger Reisepass
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Biometrisches Passbild
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • Immatrikulationsbestätigung der KU
  • Kopie des Mietvertrags (mit allen erforderlichen Unterschriften)
  • Finanzierungsnachweis

Finanzierungsnachweis

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (eAT) müssen Sie Mittel in Höhe von 934,00 EUR monatlich nachweisen. Das bedeutet, dass Sie für ein einsemestriges Studium einen Betrag von 5.604,00 EUR, für ein zweisemestriges Studium den Betrag von 11.208,00 EUR nachweisen müssen. Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Sperrkonto ausschließlich bei Fintiba, Coracle, Deutsche Bank oder Expatrio mit dem erforderlichen Sperrbetrag (934,00 EUR mal die Anzahl der Monate in Deutschland)
  • ODER: Verpflichtungserklärung im Original (Bitte wenden Sie sich an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland.)
  • ODER: Stipendiumsbescheinigung (934,00 EUR mal die Anzahl der Monate in Deutschland) - Sollten Sie ein geringeres Stipendium erhalten, verringert sich der nötige Sperrbetrag auf einem Sperrkonto entsprechend um die Summe des Stipendiums.

Einreise mit Visum

Für Bewerber aus anderen Ländern gilt für gewöhnlich die Visumspflicht. Allerdings gibt es weitere Sonderregeln. Detaillierte Auskünfte zur Visumspflicht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Wer ein Visum braucht, muss dieses rechtzeitig in seinem Heimatland beantragen. Zuständig dafür sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften oder Generalkonsulate). Je nach Dauer und Anlass des Aufenthalts kann ein Schengen-Visum oder lediglich ein nationales Visum ausgestellt werden. Das Schengen-Visum gilt für einen kurzen Aufenthalt von bis zu drei Monaten, für Urlaube, Sprachkurse, Sommerkurse und Geschäftsreisen und kann nicht verlängert werden. Das nationale Visum ist für längere Studienaufenthalte vorgesehen.

Die Antragstellung des Einreisevisums

Für den Antrag auf ein Visum wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland. Die Adressen der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie genau benötigen. Die Anträge und alle nötigen Unterlagen können für gewöhnlich direkt von den Websites der Auslandsvertretungen heruntergeladen werden.

Wer schon eine Zusage von einer Hochschule hat, kann ein Studierendenvisum beantragen. Wer noch auf den Zulassungsbescheid wartet oder eine Aufnahmeprüfung machen muss, beantragt ein Studierendenbewerbervisum. Es wird mit einer Gültigkeit von drei Monaten erteilt. Wenn innerhalb dieser Frist die Zulassung oder die Aufnahme in ein Studienkolleg bzw. einen studienvorbereitenden Deutschkurs erfolgt, kann das Visum um sechs Monate verlängert werden.

TIPP: Bis ein Visum ausgestellt wird, vergehen oft Monate. Deshalb ist es wichtig, den Antrag früh genug zu stellen, auch wenn noch keine Bestätigung des Studienplatzes vorliegt. Sie können ein Bewerbervisum beantragen und es in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umwandeln. Beachten Sie: Ein Touristenvisum kann nicht nachträglich in ein Visum für Studierende umgewandelt werden.