Wie der Erbfall nicht zum Streitfall wird: Dreiteilige Vortragsreihe zum Erbrecht

Zum ersten Vortrag einer dreiteiligen öffentlichen Reihe zum Erbrecht lädt die Fakultät für Soziale Arbeit lädt am Mittwoch, 25. April 2012, ein. Dr. Ernst L. Schwarz (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht/Familienrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker) referiert zum Thema „Die Testamentsgestaltung. Den ‚letzten Willen‘ rechtzeitig und rechtssicher regeln/häufige Fehler bei der Testamentserrichtung“. Am 9. und 23. Mai setzt sich die Reihe jeweils mit einem weiteren Beitrag von Schwarz über „Das Pflichtteilsrecht. Der ‚harte Kern‘ des Erbrechts - häufiger Streit um Mindestansprüche naher Angehöriger“ und „Die Testamentsvollstreckung Vertrauensperson des Erblassers zur Umsetzung seines letzten Willens - Vergütung, Haftung, Abwicklung“ fort.

Nur etwa jeder vierte Deutsche trifft Regelun­gen für den Erbfall. Über 90 % der privaten Testamente wiederum sind widersprüchlich oder sogar unwirksam. Anstelle des erwünsch­ten Rechtsfriedens sind aufreibende Nachlass­streitigkeiten die Folge. Durch rechtzeitige und rechtssichere Gestaltung der letztwilligen Ver­fügung kann dies vermieden werden. Das Pflichtteilsrecht als der „harte Kern“ des Erbrechts sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Um Pflichtteilsansprüche im Erbfall wirksam abzu­wehren oder umgekehrt effektiv einzufordern, gilt es die richtigen Anordnungen zu treffen bzw. Verfahren einzuleiten.Der Erblasser kann durch Einsetzen eines Testamentsvollstreckers Einfluss auf die spä­tere Nachlassabwicklung bzw. Nachlassver­waltung nehmen. Richtige Anordnungen des Erblassers tragen entscheidend zum Gelingen der späteren Testamentsvollstreckung bei. Für den Testamentsvollstrecker gilt es u.a. die nicht unerheblichen Haftungsgefahren bei der Amts­führung zu erkennen und zu vermeiden.

Dr. jur. Ernst L. Schwarz ist ein ausgewie­sener Kenner des Erbrechts. Er hat sich über die Jahre hinweg eine Expertise in diesem Gebiet aufbauen können und pro­funde Kenntnisse in Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeregelung sowie Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement.

Verschiedene Lehrtätigkeiten, sei es als Prüfer für das 2. Staatsexamen in Bayern, als Universitätsdozent im Familien- und Erbrecht, Dozent in der Fachanwaltsaus­bildung und bei der Rechtsanwaltskammer München oder auch als Referent bei der Fortbildung der Nachlassrechtspfleger in Bayern, bestätigen diese Expertise eben­so, wie einschlägige Buchpublikationen, z.B. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbscheinsverfahren und den Schnittstellen von Fa­milienrecht und Erbrecht.

Alle Vorträge dieser Reihe beginnen um 18 Uhr im Raum 201 des Kollegiengebäudes, Bau A (Ostenstraße 28, Eichstätt).

Um Anmeldung wird gebeten an johanna.harrer@ku.de (Tel: 08421/93-1673). Ein kleiner Unkostenbetrag von jeweils 5 Euro kann bei jeder Veranstaltung bar entrichtet werden.