Nur etwa jeder vierte Deutsche trifft Regelungen für den Erbfall. Über 90 % der privaten Testamente wiederum sind widersprüchlich oder sogar unwirksam. Anstelle des erwünschten Rechtsfriedens sind aufreibende Nachlassstreitigkeiten die Folge. Durch rechtzeitige und rechtssichere Gestaltung der letztwilligen Verfügung kann dies vermieden werden. Das Pflichtteilsrecht als der „harte Kern“ des Erbrechts sichert den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Um Pflichtteilsansprüche im Erbfall wirksam abzuwehren oder umgekehrt effektiv einzufordern, gilt es die richtigen Anordnungen zu treffen bzw. Verfahren einzuleiten.Der Erblasser kann durch Einsetzen eines Testamentsvollstreckers Einfluss auf die spätere Nachlassabwicklung bzw. Nachlassverwaltung nehmen. Richtige Anordnungen des Erblassers tragen entscheidend zum Gelingen der späteren Testamentsvollstreckung bei. Für den Testamentsvollstrecker gilt es u.a. die nicht unerheblichen Haftungsgefahren bei der Amtsführung zu erkennen und zu vermeiden.
Dr. jur. Ernst L. Schwarz ist ein ausgewiesener Kenner des Erbrechts. Er hat sich über die Jahre hinweg eine Expertise in diesem Gebiet aufbauen können und profunde Kenntnisse in Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolgeregelung sowie Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement.
Verschiedene Lehrtätigkeiten, sei es als Prüfer für das 2. Staatsexamen in Bayern, als Universitätsdozent im Familien- und Erbrecht, Dozent in der Fachanwaltsausbildung und bei der Rechtsanwaltskammer München oder auch als Referent bei der Fortbildung der Nachlassrechtspfleger in Bayern, bestätigen diese Expertise ebenso, wie einschlägige Buchpublikationen, z.B. zur Testamentsvollstreckung, zum Erbscheinsverfahren und den Schnittstellen von Familienrecht und Erbrecht.
Alle Vorträge dieser Reihe beginnen um 18 Uhr im Raum 201 des Kollegiengebäudes, Bau A (Ostenstraße 28, Eichstätt).
Um Anmeldung wird gebeten an johanna.harrer@ku.de (Tel: 08421/93-1673). Ein kleiner Unkostenbetrag von jeweils 5 Euro kann bei jeder Veranstaltung bar entrichtet werden.