Sollten Sie sich für ein Habilitationsverfahren an der Philosophisch-Pädagogischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt interessieren, finden Sie hier die Allgemeine Habilitationsordnung und die Fachhabilitationsordnung der PPF.
Gemäß der geltenden Allg. Habilitationsordnung und der Fachhabilitationsordnung ist der Fakultätsrat zusammen mit dem Fachmentorat zuständig für die Durchführung eines Habilitationsverfahrens an der PPF. Wichtige formale Schritte im Habilitationsverfahren sind:
Der Antrag auf Annahme als Habilitand/-in, die Leistungsvereinbarung, die Zwischenevaluierung sowie die abschließende Begutachtung ist im Dekanat einzureichen. Bitte beachten Sie bzgl. der erforderlichen Unterlagen für das Habilitationsverfahrens die Regelungen der Allgemeinen Habilitationsordnung der KU sowie der Fachhabilitationsordnung
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