Habilitation

Sollten Sie sich für ein Habilitationsverfahren an der Philosophisch-Pädagogischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt interessieren, finden Sie hier die Allgemeine Habilitationsordnung und die Fachhabilitationsordnung der PPF.

Zuständigkeit und Geschäftsgang

Gemäß der geltenden Allg. Habilitationsordnung und der Fachhabilitationsordnung ist der Fakultätsrat zusammen mit dem Fachmentorat zuständig für die Durchführung eines Habilitationsverfahrens an der PPF. Wichtige formale Schritte im Habilitationsverfahren sind:

  • Annahme als Habilitand/-in und Einsetzung des Fachmentorats durch den Fakultätsrat
  • Schriftliche Habilitationsvereinbarung durch das Fachmentorat zur Vorlage für den Fakultätsrat
  • i.d.R. nach zwei Jahren: Zwischenevaluierung der bereits vorliegenden Leistungen durch das Fachmentorat und Bekanntgabe des Ergebnisses im Fakultätsrat
  • i.d.R. nach vier Jahren: Abschließende Begutachtung der vorliegenden Leistungen und Einholung eines auswärtigen Gutachtens durch das Fachmentorat sowie Vorlage eines Lehrberichts für den Fakultätsrat
  • Entscheidung über die Feststellung der Lehrbefähigung im Fakultätsrat
  • Auf Antrag des Habilitanden Entscheidung über die Feststellung der Lehrbefugnis im Fakultätsrat

Der Antrag auf Annahme als Habilitand/-in, die Leistungsvereinbarung, die Zwischenevaluierung sowie die abschließende Begutachtung ist im Dekanat einzureichen. Bitte beachten Sie bzgl. der erforderlichen Unterlagen für das Habilitationsverfahrens die Regelungen der Allgemeinen Habilitationsordnung der KU sowie der Fachhabilitationsordnung