Basisqualifikation Musik

Sie studieren ein Lehramt für Grundschulen und haben Musik weder als Unterrichts- noch als Didaktikfach gewählt?

Dann sind Sie gemäß §36 Abs. 1 Nr. 3 der LPO I (Lehramtprüfungsordnung) verpflichtet, die sog. Basisqualifikation Musik als fachliche Zulassungsvoraussetzung nachzuweisen.

Für den Erwerb der Basisqualifikation Musik bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

  1. Sie verfügen bereits über Vorerfahrungen im Bereich der Musikvermittlung (z.B. einschlägige Ausbildung an einer Berufsfachschule, mehrjährige Leitung eines Kinderchores, Qualifikationsnachweis im Rahmen einer Dirigentenausbildung etc.)? Dann legen Sie bitte an der Professur für Musikpädagogik und Musikdidaktik entsprechende Bescheinigungen vor, so dass eine ersatzweise Anerkennung für die Basisqualifikation geprüft werden kann.
     
  2. Falls Sie bislang über keine einschlägigen musikpädagogischen Vorerfahrungen verfügen, bedarf es der erfolgreichen Teilnahme an der in jedem Semester angebotenen Lehrveranstaltung „Basisqualifikation Musik“ im Umfang von 2 Semesterwochenstunden. Der inhaltliche Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf dem Erwerb musikdidaktischer und musikpraktischer Grundkompetenzen für das Grundschulalter.

    Begleitend zum Seminar absolvieren Sie den Online-Kurs „Basisqualifikation Musik – musiktheoretische Inhalte“, um sich entsprechende Kenntnisse, die eine Grundschullehrkraft beherrschen sollte, anzueignen bzw. zu wiederholen:
    https://oer.vhb.org/edu-sharing/components/collections?id=a2532f2a-e039-449e-8418-d141f575ff89

Zur Vertiefung ihrer musikalischen Fähigkeiten bietet sich darüber hinaus die Mitwirkung an den universitären Ensembles an.

Weitere Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Anerkennungsmöglichkeiten und Umsetzungsverfahren finden Sie unter folgenden Links: