Grundsätzliche Informationen

Habe ich während der Praktika einen Versicherungsschutz?

Bei den durch das Praktikumsamt vermittelten Praktika sowie während des Orientierungspraktikums sind Sie innerhalb des Praktikumszeitraums durch den Versicherungsträger der jeweiligen Institution/ Schule unfallversichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auch auf den Weg von und zur Institution/ Schule. Fragen Sie jedoch im Zweifelsfall vor Antritt Ihres Praktikums bei der jeweiligen Einrichtung nach, ob Sie sich ggf. für den Praktikumszeitraum zusätzlich privat versichern sollten. Nicht versichert sind Sie durch die Institutionen/Schulen gegen Schäden, die Sie Dritten zufügen (z. B. wenn Sie Geräte der Schule beschädigen ...). Auch hierfür können Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Nicht versichert sind außerdem grundsätzlich z. B. Schäden an Ihrem Auto, auch wenn der Unfall auf dem Schulweg/ Nachhauseweg passiert. ist. Allerdings gibt es hier die Möglichkeit, über die jeweilige Leitung der Institution/Schule eine Schadensfallmeldung an das Landesamt für Finanzen (Regensburg) zu stellen. Dieses prüft dann in Ihrem individuellen Fall mögliche Schadensregulierungen (ohne Gewähr!!).

Als Versicherungsnachweis gilt der Einweisungsbescheid des Praktikumsamtes bzw. die Einweisung durch das Schulamt (Orientierungspraktikum). 

Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an die Leitung der jeweiligen Institution/ Schule, an der Sie das Praktikum ableisten.