Wie wird das Betriebspraktikum gehandhabt

Das Betriebspraktikum dauert 8 Wochen (altes Lehramt) bzw. 5 Wochen maximal Lehramtplus – da hier mindestens 3 Wochen zusätzlich im außerschulischen pädagogischen Handlungsfeld zu absolvieren sind; kann auch durch 8 Wochen Praktikum im außerschulischen Handlungsfeld ganz ersetzt werden, siehe Tabelle im Bereich „Schulpraktika“) und wird vom Studierenden selbst organisiert.

 

Die Studierenden für alle Lehrämter haben ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von 8 Wochen (altes Lehramt bzw. 5 Wochen maximal (Lehramtplus) abzuleisten; das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden; bei einer Fächerverbindung mit Chemie soll das Betriebspraktikum in einem Betrieb der biotechnischen oder chemischen Industrie, bei einer Fächerverbindung mit Physik in einem Betrieb mit physikalisch-technischer Ausrichtung abgeleistet werden. Das Betriebspraktikum soll vor Beginn des Hauptstudiums abgeleistet werden, spätestens jedoch bis zum Ende des Grundstudiums.

Ziel des Betriebspraktikums ist es, einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule zu vermitteln. Deshalb sind Tätigkeiten in pädagogischen Einrichtungen i.d.R. nicht anrechnungsfähig. Auch die Ableistung des Zivildienstes kann nicht angerechnet werden.

Es ist darauf zu achten, dass während des Betriebspraktikums verschiedene Tätigkeiten ausgeübt werden. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung an das Praktikumsamt zu wenden, falls Zweifel bestehen, ob eine in einem Betrieb absolvierte Tätigkeit den Anforderungen des Betriebspraktikums nach ħ 38 Abs. 1 Nr. 1 LPO I genügt.

Das Praktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen Umfang aufgeteilt werden und ganz oder teilweise auch vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Jeder Betrieb, in dem das Praktikum absolviert wird, stellt eine Bescheinigung (siehe Downloadbereich) aus, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist.

 

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.

Nähere Einzelheiten hierzu unter folgender Internet-Adresse: file:///C:/Users/ppa220/Downloads/KMBek-BP-und-OP-2022-BayVwV287341%20(4).pdf

 

 

Wie wird das Orientierungspraktikum gehandhabt?

Das Orientierungspraktikum wird vom Studierenden selbst organisiert. Es muss vor dem schulpädagogischen Blockpraktikum, also in der Regel vor Studienbeginn absolviert werden.

 

Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schulart, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird, aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf.

Das Orientierungspraktikum ist in der Regel vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

Es muss spätestens vor dem ersten Blockpraktikum, das Bestandteil jedes Lehramtsstudiums ist, in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Ohne die Bescheinigung über das Orientierungspraktikum kann das Blockpraktikum nicht angetreten werden.

Das Orientierungspraktikum ist im Umfang von mindestens einer Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule derjenigen Schulart zu absolvieren, für die die Lehramtsbefähigung angestrebt wird. Der verbleibende Teil von zwei bis drei Wochen kann auch (zeitlich getrennt) an einer Schule – auch an staatlich genehmigten Ersatzschulen – einer anderen Schulart oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, abgeleistet werden. Es ist verpflichtend im Rahmen des Orientierungspraktikums verschiedene Schularten kennen zu lernen. Ab dem Wintersemester 2023/24 muss eine dieser Schularten verpflichtend eine Mittel- oder Förderschule sein.

Der künftige Studierende wendet sich selbständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule absolviert werden soll, ansonsten unmittelbar an die Schulleitung der Förderschule, der Realschule, des Gymnasiums, einer beruflichen Schule oder an die Leitung der nichtschulischen Einrichtung, an der ein Teil des Praktikums abgeleistet werden soll

 

Abiturienten können das Praktikum bereits beginnen, nachdem sie die letzte Abitureinzelprüfung abgelegt haben.

Besondere Bestimmung für Studierende des Lehramts an Gymnasien:

Das Orientierungspraktikum soll nach Möglichkeit nicht an dem Gymnasium absolviert werden, an dem die Hochschulreife erworben wurde.

Hinweis: Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist i.d.R. auch ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer nachzuweisen. Nähere Einzelheiten hierzu finden unter folgender Internet-Adresse: file:///C:/Users/ppa220/Downloads/KMBek-BP-und-OP-2022-BayVwV287341%20(4).pdf

 

Empfohlene Kombinationen

  • GS: je eine Woche GS, vorschulische Einrichtung, sonderpädagogisches Förderzentrum, weiterführende Schule (MS, RS oder GY)
  • MS: je ein Woche MS, GS, sonderpädagogisches Förderzentrum, RS
  • RS: je eine Woche RS, GS, MS, GY
  • GY: siehe RS