Bei der Erstellung des Anhangs von Abschlussarbeiten (B.Sc., M.Sc, Zulassungsarbeiten etc.) ist darauf zu achten, dass die selbsterstellten Unterlagen (Aufklärung, Einwilligung, Fragen) vollständig aufgenommen werden. Testverfahren oder Fragenbögen von anderen fallen unter Copyright und Testschutz und dürfen nicht abgedruckt werden.
Zum Zwecke der Bewertung ist der Betreuerin/dem Betreuer ein vollständiger Anhang mit allen Materialien (inkl. Fragebögen) gesondert abzugeben.
Bitte lassen Sie sich in dem Fall auf die Warteliste von ku.campus setzen. Sobald wir Kapazitäten sehen, geben wir Ihnen Bescheid und Sie können gerne nachrücken.
Wir stehen Auslandsaufenthalten sehr positiv gegenüber und würden in diesen Fällen versuchen, eine Lösung zu finden. Da allerdings in letzter Zeit das Argument "Auslandsaufenthalt" auffallend häufig gebracht wurde, um noch in bereits volle Kurse zu kommen, verlangen wir ab sofort einen Nachweis über den geplanten Aufenthalt (Learning Agreement, erster Emailverkehr...) Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die jeweilige Dozentin oder den Dozenten.
Solange wir parallele Seminare anbieten, können Sie natürlich in Ausnahmefällen an einem Parallelseminar teilnehmen, um Ihre Anwesenheitspflicht zu erfüllen. Bitte klären Sie dies vorher mit den jeweiligen Dozenten ab. Zudem sollten Sie sich die Anwesenheit im Parallelseminar mit einer Unterschrift bestätigen lassen, die Sie anschließend ihrem eigentlichen Dozenten vorweisen.
Wenn Sie einen Tauschpartner finden, können Sie von uns aus selbstverständlich wechseln. Die Anpassung der Teilnahmelisten können die Dozenten informell vornehmen. Die Anzahl der möglichen Prüfungsanmeldungen bleibt vom Wechsel ins Parallelseminar unbeeinflusst.
Nein. Wenn Sie die Anwesenheitsbedingungen für die Vergabe von ECTS-Punkten erfüllen, müssen Sie keine Teilnahme im folgenden Jahr mehr nachholen.
Bei einem angegebenen Buchkapitel als Prüfungslektüre fragen wir alles aus diesem Kapitel. Ferner sind Transferfragen denkbar, die auf dem Kapitel basieren.
Bitte melden Sie sich auf jeden Fall in dem Semester zum Prüfungsanlass an, in dem Sie reell Ihre Prüfungsleistung erbringen. Eine Prüfungsanmeldung zu einem früheren Semester reicht nicht aus. Wenn Sie die richtige Anmeldung versäumen, müssen Sie bei der Prüfungskommission im Rahmen eines formellen Antrags Ihre Gründe für eine Prüfungsnachmeldung darstellen.
Bitte klären Sie eine nachträgliche Prüfungsanmeldung direkt mit dem Prüfungsamt.
Nein. In dem Fall versuchen Sie bitte, das Seminar beim nächsten Mal zu besuchen, wenn es angeboten wird. Die Leistung wird Ihnen dann erst anerkannt.
Das ist in Ordnung. Die Studienleistung muss dafür nicht wiederholt werden. Bitte vergessen Sie nicht, sich für den Prüfungsanlass, den Sie nachholen möchten, anzumelden.
Die freien Themen am Lehrstuhl werden zu Beginn des Sommersemesters per Aushang vor dem Sekretariat und auf der Homepage bekanntgegeben. Wenn Sie sich für eines der Themen interessieren, wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Betreuer. Wenn Sie eine Betreuungszusage haben, melden Sie sich bitte trotzdem noch beim allgemeinen Wahlverfahren für die Klinische Psychologie an.
Praktikumsbescheinigungen sind Prüfungsleistungen, das heißt, sie werden überprüft, um die entsprechenden ECTS gutzuschreiben. Wir halten es nicht für angebracht, dass solche Prüfungsleistungen von verwandten oder verschwägerten Personen bestätigt werden.
An der KU gibt es zwei Prüfungszeiträume. Im ersten Prüfungszeitraum gewährleisten wir bei der Klausurplanung Überschneidungsfreiheit sowohl innerhalb des Lehrstuhls als auch mit den Prüfungen anderer Lehrstühle. Im zweiten Prüfungszeitraum findet aufgrund des geringen Teilnehmeraufkommens meist eine einzige Klausur an einem gemeinsamen Termin statt. Falls Sie daher mehrere Klausuren am Lehrstuhl ablegen müssen, empfehlen wir Ihnen, den ersten Prüfungszeitraum zu nutzen.
Da das Modul "Aktuelle Forschungsfragen" sich über zwei Semester erstreckt, wurde mit dem Prüfungsamt der KU eine Sonderregelung vereinbart. Sobald Sie Ihr Exposé für Ihre Abschlussarbeit erfolgreich vorgestellt haben, werden wir Sie zum Semesterende für den Prüfungsanlass anmelden und ein "Bestanden" eintragen. Sie müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern.
Da das Modul "Projektarbeit" sich über zwei Semester erstreckt, wurde mit dem Prüfungsamt der KU eine Sonderregelung vereinbart. Sobald Sie Ihr Exposé für Ihre Abschlussarbeit erfolgreich vorgestellt haben, werden wir Sie zum Semesterende für den Prüfungsanlass anmelden und ein "Bestanden" eintragen. Sie müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern.
Möglicherweise haben Sie sich zum falschen Prüfungsanlass angemeldet. In der Biopsychologie gibt es getrennte Prüfungsanlässe für Bachelor- und Lehramtsstudenten, mit unterschiedlichen ECTS-Punkten je Studiengang. (Anmerkung: Beim Wechsel des Studienganges werden nachträglich die ECTS-Punkte angepasst.)
Da Sie nur einmal pro Semester an Seminaren aus dem Modul 82-132-PSY10 teilnehmen dürfen, wird eine doppelte Prüfungsanmeldung nicht verbucht. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt zum Sekretariat des Lehrstuhls auf (heidi.klehr(at)ku.de) und teilen uns mit, welcher Prüfungsanlass verbucht werden soll.
Nein.
Bitte bedenken Sie: Wenn Sie sich zu zwei oder mehreren Seminaren in einem Semester gleichzeitig anmelden, werden Sie von uns ohne Rücksprache einem Seminar zugeteilt und aus den anderen Teilnahmelisten gelöscht.
Nach Modulbeschreibung ist jeweils ein Kurs im SoSe und ein Kurs im WiSe zu belegen. Die Kurse werden als einsemestrige Kurse angeboten.
Das Modul „Basistechniken und Schwerpunkte der Klinischen Psychologie“ und darin das Seminar „Beratung“ ist für Lehramtsstudenten nicht belegbar.
Ja, Sie müssen nur noch an der Prüfungsleistung teilnehmen, nicht mehr am Seminar. Bitte beachten Sie, dass Sie sich neu zum Prüfungsanlass anmelden müssen.
Ja.
Die Punktevergabe erfolgt immer gemäß den Angaben im Modulhandbuch, unabhängig von der Art der Notenvergabe. Im Fall des Seminars „Beratung“ bedeutet das, dass ein „bestanden“ mit der Vergabe von 5 ECTS-Punkten einhergeht.
Bei gleichnamigen Seminaren wie z.B. „Beratung 1“ und „Beratung 2“ bezieht sich die Nummer einfach nur auf unterschiedliche Gruppen, die parallel laufen. Der Besuch eines Seminars ist nicht Voraussetzung für den Besuch des anderen.
Bachelorstudenten im 2. Semester erfüllen nicht die Teilnahmevoraussetzungen für das Seminar „Beratung“. Studenten im 4. Semester und in höheren Semestern haben deshalb auf jeden Fall Vorrang, diese und alle anderen Veranstaltungen im Modul 82-132-PSY13 zu besuchen.
Möglicherweise haben Sie sich nicht für die Prüfung angemeldet. Dies sollten Sie mit dem Prüfungsamt klären.
Da das Modul "Aktuelle Forschungsfragen" sich über zwei Semester erstreckt, wurde mit dem Prüfungsamt der KU eine Sonderregelung vereinbart. Sobald Sie Ihr Exposé für Ihre Abschlussarbeit erfolgreich vorgestellt haben, werden wir Sie zum Semesterende für den Prüfungsanlass anmelden und ein "Bestanden" eintragen. Sie müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern.
Für die Module Klinische II-1 (Störungsbilder, Wintersemester) und Klinische II-2 (Prävention, Sommersemester) ist eine modulübergreifende Prüfung am Ende des Sommersemesters vorgesehen. In dieser Klausur wird der Stoff beider Seminare/Module abgeprüft. Es gibt jedoch auch im Wintersemester einen Prüfungsanlass für Klinische II-1, zu dem Sie sich anmelden müssen. Diese "Prüfung" wird mit "bestanden/nicht bestanden" bewertet und bezieht sich nur auf die Teilnahme am Seminar (es gibt also de facto keine Prüfung).
Es ist möglich, Klinische II-1 anzuerkennen. Das bedeutet aber lediglich, dass dieser Kurs als "bestanden" gewertet wird (auch, wenn an der anderen Universität eine Note vergeben wurde). Die modulübergreifende Klausur muss dennoch vollständig geschrieben werden und die dort erreichte Note wird ins Zeugnis eingetragen.
Das Modul "Biologische Aspekte der Klinischen Psychologie" erstreckt sich über zwei Veranstaltungen, die entweder im Rahmen von Blockseminaren oder durch Kurse an der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) belegt werden können. Im ersteren Fall lassen Sie ein Scheinformular (erhältlich hier) vom Dozenten unterschreiben, im zweiteren Fall drucken Sie den Teilnahmenachweis aus. Wenn Sie zwei solcher Bescheinigungen haben, können Sie diese bei Frau Prinzing einreichen, die Ihnen dann die ECTS gutschreibt.
Im Wintersemester gibt es stets ein sehr gutes Angebot an Blockveranstaltungen (am Wochenende), die von renommierten DozentInnen durchgeführt werden. Wir empfehlen dringend, einen dieser Kurse zu besuchen. Vorgesehen ist, dass jede/r Studierende ein UK im Winter- und eines im Sommersemester besucht, wenn es aber freie Plätze gibt, können die Kurse auch mit Leuten „aufgefüllt“ werden, die beide UKs im Winter belegen.
Nein. Die Kurse werden als einsemestrige Kurse angeboten.
Nein. Sie müssen zwei unterschiedliche Kurse belegen.
Bitte beachten Sie, dass vhb-Kurse nur noch bis zum Ende des SS 2016 (30.09.2016) anerkannt werden!!
Bei den Präsenzkursen gilt, dass Sie jeweils einen im Winter und einen im Sommer besuchen sollten. Falls einer der Kurse bei der vhb absolviert wird, sind Sie zeitlich nicht gebunden und können auch zwei Kurse gleichzeitig belegen.
Bitte bedenken Sie: Wenn Sie sich zu zwei oder mehr Seminarveranstaltungen, die zu diesem Modul an der KU angeboten werden, in einem Semester anmelden, werden Sie von uns ohne Rücksprache einem Seminar zugeteilt; alle anderen Anmeldungen werden storniert!
Bitte geben Sie Ihre ausgefüllte und mit den notwendigen Unterschriften versehene Studienlaufkarte im Sekretariat ab.
Auf dem Laufzettel (im Modulhandbuch als "Studienlaufkarte" bezeichnet) dokumentieren Sie die Teilnahme an Vorträgen, die im Rahmen des Moduls "Masterarbeit" angerechnet werden können.
Da das Modul "Projektarbeit" sich über zwei Semester erstreckt, wurde mit dem Prüfungsamt der KU eine Sonderregelung vereinbart. Sobald Sie Ihr Exposé für Ihre Abschlussarbeit erfolgreich vorgestellt haben, werden wir Sie zum Semesterende für den Prüfungsanlass anmelden und ein "Bestanden" eintragen. Sie müssen sich diesbezüglich um nichts kümmern.
Seit unserem Umzug in die neuen Ambulanzräume verfügt die Ingolstädter Hochschulambulanz (HSA) über einen Seminarraum. Die Ambulanz befindet sich in der Levelingstraße 7 im 1. Obergeschoß.
Erreichbar ist die HSA mit dem Schnellbus X80 (Haltestelle Klinikum).