Förderangebote der SLF im Rahmen der Gleichstellung

 
Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Doktorandinnen und Doktoranden, Habilitandinnen und Habilitanden, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie Studentinnen und Studenten der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel pro Förderungsart einmal im Jahr ein Antrag gestellt werden kann.

 

Welche Art von Förderung kann im Rahmen der Gleichstellung beantragt werden?

Unterstützung im Rahmen der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen:

  • Mittel zur Durchführung von Tagungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen der SLF (max. 1.500 €)

⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung der Tagung, Angaben zum Tagungszeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)

  • Reisemittel für Tagungsreisen (max. 400 €)

⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung der Tagung, Angaben zum Tagungszeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)

Unterstützung nach der Geburt eines Kindes: (insgesamt max. 500 €)

  • Mittel für Forschungszwecke für Doktorandinnen und Doktoranden sowie Habilitandinnen und Habilitanden der SLF (z. B. Beschaffung von Digitalisiaten aus Archiven o. ä.) in den ersten 24 Monaten nach der Geburt eines Kindes

⇒ benötigte Anlagen: eine explizite Begründung zur Umsetzung der Ziele, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan), Nachweis über die Geburt des Kindes

Unterstützung aufgrund familiärer Belastungen:

  • Hilfskraftsmittel für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der SLF mit familiären Belastungen (z. B. Corona-Sonderhilfe)

⇒ benötigte Anlagen: kurzes Begründungsschreiben, Angaben zum gewünschten Stundenumfang (Kostenplan)

Unterstützung zur Pflege Angehöriger:

  • einmalige Bereitsstellung von Hilfskraftmitteln zur Entlastung bei der Pflege von Angehörigen in Akutsituationen (max. 30 Stunden)

⇒ benötigte Anlagen: kurzes Begründungsschreiben, Angaben zum gewünschten Stundenumfang (Kostenplan), Nachweis über die Pflegebedürftigkeit

Unterstützung von Projekten:

  • Mittel für Gleichstellungsprojekte (max. 1.000 €)

⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung des Projektes, Angaben zum Projektzeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)

  • Forschungsprojekte, die sich inhaltlich den Themen Gleichstellung, Gender oder Diversity widmen (max. 1.500 €)
    Gefördert werden z. B. Reisekosten zu Tagungen, Workshops oder Archiven; Hilfskraftstunden zur Umsetzung des Forschungsprojektes; Reise- und Unterbringungskosten für Referent/-innen.

⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung des Projektes, Angaben zum Projektzeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)
⇒ Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme ist ein einseitiger Abschlussbereicht an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der SLF zu senden.

Außerdem:

  • weitere begründete gleichstellungsrelevante Anliegen
Gleichstellung
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Wie kann eine Förderung beantragt werden?
  • Antragsformular der SLF (docx-Datei / pdf-Datei)
  • ggf. Anlage der erforderlicher Nachweise
  • ggf. weitere aussagekräftige Anlagen

 

An wen ist der Antrag zu stellen?

Zur Beantragung der Gleichstellungsmittel nutzen Sie bitte das Antragsformular der SLF (docx-Datei / pdf-Datei) und senden dieses mit den erforderlichen Anlagen und ggf. weiteren aussagekräftigen Unterlagen über das Dekanat (dekanat-slf(at)ku.de) an die Frauen- und Gleichstellungbeauftragten der SLF.

 

Weitere Fördermöglichkeiten für Frauen an der KU finden Sie auf der Webseite der Frauen und Gleichstellungsbauftragten der KU.