Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Doktorandinnen und Doktoranden, Habilitandinnen und Habilitanden, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie Studentinnen und Studenten der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel pro Förderungsart einmal im Jahr ein Antrag gestellt werden kann.
Unterstützung im Rahmen der Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen:
⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung der Tagung, Angaben zum Tagungszeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)
⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung der Tagung, Angaben zum Tagungszeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)
Unterstützung nach der Geburt eines Kindes: (insgesamt max. 500 €)
⇒ benötigte Anlagen: eine explizite Begründung zur Umsetzung der Ziele, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan), Nachweis über die Geburt des Kindes
Unterstützung aufgrund familiärer Belastungen:
⇒ benötigte Anlagen: kurzes Begründungsschreiben, Angaben zum gewünschten Stundenumfang (Kostenplan)
Unterstützung zur Pflege Angehöriger:
⇒ benötigte Anlagen: kurzes Begründungsschreiben, Angaben zum gewünschten Stundenumfang (Kostenplan), Nachweis über die Pflegebedürftigkeit
Unterstützung von Projekten:
⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung des Projektes, Angaben zum Projektzeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)
⇒ benötigte Anlagen: kurzes Motivationsschreiben mit Beschreibung des Projektes, Angaben zum Projektzeitraum, Angaben zur gewünschten Fördersumme (Kostenplan)
⇒ Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme ist ein einseitiger Abschlussbericht an die Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst der SLF zu senden.
Außerdem:
Zur Beantragung der Gleichstellungsmittel nutzen Sie bitte das Antragsformular der SLF (docx-Datei / pdf-Datei) und senden dieses mit den erforderlichen Anlagen und ggf. weiteren aussagekräftigen Unterlagen über das Dekanat (dekanat-slf(at)ku.de) an die Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst der SLF.
Weitere Fördermöglichkeiten für Frauen an der KU finden Sie auf der Webseite der Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst der KU.