Hinweise aus dem Dekanat

Förderung aus Mitteln der Fakultätsreserve der SLF

Hinweise
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Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt.

 

Welche Art von Förderung kann beantragt werden?
  • Hilfskraftmittel
  • Mittel für Honorarzahlungen
  • Mittel für Gastvorträge
  • Druckkostenzuschüsse (für alle Publikationen außer für Dissertations- und Habilitationsschriften)
  • Zuschüsse für die Organisation von Konferenzen, Tagungen, Workshops o. ä.
  • Reisemittel
  • Mittel für Werbemaßnahmen
  • Repräsentationsmittel (nur in Ausnahmefällen und in sehr geringem Umfang)
  • Gleichstellungsmittel (weitere Informationen zur Beantragung von Gleichstellungsmitteln finden Sie auf der Webseite der Frauen- und Gleichstellungsbauftragten der SLF)
  • ggf. sonstige Mittel (bei Vorlage einer aussagekräftigen Begründung)
 
Wie kann eine Förderung beantragt werden?

Zur Beantragung nutzen Sie bitte das Antragsformular (docx-Datei / pdf-Datei) und senden dieses (ggf. mit aussagekräftigen Anlagen) an das Dekanat (dekanat-slf(at)ku.de).