Das entscheidende Gremium der Fakultät ist der Fakultätsrat. Der Fakultätsrat ist gemäß § 21 der Grundordnung der KU in allen Angelegenheiten der Fakultät zuständig, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin / des Dekans oder eines anderen Organs der Fakultät bestimmt ist. Der Fakultätsrat soll seine Beratungen auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken und, soweit dies die Art der Angelegenheit zulässt, diese der Dekanin / dem Dekan allgemein oder im Einzelfall zur Erledigung zuweisen.
Amtszeit: 01. Oktober 2025 - 30. September 2027
Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:
Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Vertreterin des wissenschaftsunterstützenden Personals:
Vertreter der Studierenden:
Beauftragte für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst:
Stellvertretende Beauftragte für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst:
Prof. Dr. Miriam Lay Brander
Ersatzvertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:
Ersatzvertreter und Ersatzvertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
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Ersatzvertreterinnen der Studierenden:
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