Häufig gestellte Fragen zur DSH (FAQs)

1. Was bedeutet "DSH"?

DSH ist die Abkürzung für: "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber".

2. Was ist die DSH?

Die DSH ist eine Sprachprüfung und Studieneingangsprüfung. Durch die DSH wird die sprachliche Studierfähigkeit in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen und wissenschaftssprachliche Strukturen, Textproduktion sowie mündlicher Ausdruck nachgewiesen.

3. Wer muss die DSH machen?

Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Regelungen im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Hochschulgesetzen der Länder für die Aufnahme eines Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis kann durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) erfolgen.

Wichtiger Hinweis:
Die DSH ist keine Sprachprüfung, die den Zweck hat, den Kandidaten ihre Sprachkompetenz zu bestätigen. Sie ist keine Prüfung, die man machen kann, sondern eine Prüfung, die man machen muss. Berechtigt zur Teilnahme an der Prüfung sind daher nur Personen mit Zulassung zu einem Studium an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt mit der Auflage "Bestehen der Sprachprüfung DSH" und mit erkennbar ausreichenden Sprachkenntnissen.

4. Wer ist von der DSH freigestellt?

a) Inhaber/Inhaberinnen eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;

b) Inhaber/Inhaberinnen des „Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz-Stufe II“ (DSD II) (Beschluss der KMK vom 06.12.1996 in der jeweils geltenden Fassung);

c) Inhaber/Inhaberinnen eines Zeugnisses über das bestandene Goethe-Zertifikat C1 und C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS);

d) Inhaber/Inhaberinnen eines Zeugnisses über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut oder im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde;

e) Inhaber/Inhaberinnen des „Kleinen Deutschen Sprachdiploms“ oder des „Großen Deutschen Sprachdiploms“, die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;

f) Inhaber/Inhaberinnen von ausländischen Zeugnissen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung) ausgewiesen sind;

g) Inhaber/Inhaberinnen eines Zeugnisses über die bestandene Prüfung telc Deutsch C1Hochschule.

h) Inhaber des TestDaf-Zeugnisses, das i.d.R. in allen Prüfungsteilen TDN 4 ausweist; Ausnahmen können von den Fachbereichen festgelegt werden.


Ausnahmen:
- Mathematik: TestDaF-Zeugnis mit TDN 3 in allen Prüfungsteilen 
- Theologie:     2 x TDN 3 und 2 x TDN 4, unabhängig von den einzelnen Prüfungsteilen

Das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) löst zum 1.1.2012 die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts-Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) ab.

 

Studienbewerber/Studienbewerberinnen für einen befristeten Studienaufenthalt ohne formellen Studienabschluss sind vom Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit befreit. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, durch den Besuch studienbegleitender Sprachlehrveranstaltungen die sprachliche Studierfähigkeit zu erweitern.

5. Wann kann ich die DSH-Prüfung machen?

Wintersemester:           Mitte oder Ende September

Sommersemester:        Mitte oder Ende März.

Die genauen Termine finden Sie hier:

www.ku.de/sprachenzentrum/deutsch-fuer-auslaendische-studierende/dsh-informationen/pruefungstermine

An der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt gibt es ausschließlich für die Teilnehmer des "Intensivkurses Deutsch" noch einen internen DSH-Termin Anfang Juli.

6. Wo kann ich mich über die DSH-Prüfung informieren?

In der Prüfungswoche findet jeweils ein eintägiger Übungs- und Informationskurs statt, in dem Modalitäten, Anforderungen und Ablauf einer DSH-Prüfung erläutert werden. Den Termin finden Sie hier:

www.ku.de/sprachenzentrum/deutsch-fuer-auslaendische-studierende/dsh-informationen/pruefungstermine

Dieser Kurs ist für alle Studienbewerber mit Zulassung mit der Auflage "Bestehen der Sprachprüfung DSH" obligatorisch. Wer unentschuldigt nicht an diesem Informations- und Vorbereitungskurs teilnimmt, kann auch nicht an der Prüfung teilnehmen, denn der endgültigen Zulassung durch das Sprachenzentrum hat laut Prüfungsordnung eine Beratung durch die Prüfer in Form eines DSH-Informationskurses vorauszugehen (§3, Abs.7).

Dieser Kurs informiert Sie

  1. über die formalen Aspekte der DSH-Prüfung.
  2. Über die Anforderungen der Prüfung anhand eines DSH-Prüfungsbeispiels.

Wiederholer brauchen diesen Kurs nicht zu besuchen.

7. Wo muss ich mich für die Prüfung anmelden?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Studierendenbüro.

8. Gibt es dafür eine Anmeldefrist?

Man muss sich spätestens eine Woche vor der Prüfung im Studierendenbüro für die Prüfung angemeldet haben.

9. Wie viel kostet die Prüfung?

Für die Teilnahme an der DSH wird derzeit (Stand Mai 2022) ein Prüfungsentgelt in Höhe von 60,- € erhoben (Änderungen möglich). Sie muss am Tag der schriftlichen Prüfung vor der Prüfung in bar bezahlt werden. Wer diese Prüfungsgebühr nicht bezahlt, wird nicht zur Prüfung zugelassen, kann also nicht daran teilnehmen und erhält kein Prüfungsergebnis (s. auch Punkt 10).

10. Wer kann nicht an der DSH-Prüfung an der KUEI teilnehmen?

An der DSH-Prüfung  können / kann nicht teilnehmen:

a) Externe Bewerber ohne Zulassung zu einem Fachstudium an der KUEI;

b) Wer keine ordnungsgemäße Zulassung zu einem Studienfach an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt mit der Auflage "Bestehen der Sprachprüfung DSH" hat;

c) Wer das Prüfungsentgelt nicht entrichtet hat;

d) Wer den Informations- und Vorbereitungskurs unentschuldigt nicht besucht hat;
 

11. Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?

Ist die DSH nicht bestanden, muss sie insgesamt wiederholt werden. Man kann die DSH Prüfung  zwei Mal (2x) wiederholen.

Prüfungswiederholer brauchen den eintägigen Übungs- und Informationskurs zur DSH nicht zu besuchen.

12. Wann erfahre ich das Prüfungsergebnis?

Das ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen an der Prüfung. In der Regel wird das Ergebnis innerhalb einer Woche per Mail an jede Person bekannt gegeben (Näheres hierzu am Tag der schriftlichen Prüfung). Das Ergebnis der mündlichen Prüfung erfahren die Bewerberinnen im Anschluss an die mündliche Prüfung. Das Gesamtergebnis muss erst individuell errechnet werden.

13. Wann bekomme ich mein Zeugnis über die bestandene Prüfung?

Sie erhalten Ihr DSH-Zeugnis über die bestandene DSH-Prüfung spätestens 1 Woche nach der mündlichen Prüfung in O17-011.

Der Termin wird per Mail und als Aushang an der Bürotür O17-002a bekannt gegeben.

14. Wird mein DSH-Zeugnis auch an anderen Universitäten anerkannt?

Die DSH der KU-EI ist bei der HRK unter der Nummer 65-06/15 registriert und muss von allen deutschen Hochschulen und Universitäten vorbehaltlich eigener Maßgaben anerkannt werden.

15. Wann kann ich meine Prüfung einsehen?

Nach individueller Vereinbarung oder am Tag der Zeugnisausgabe.

Stand: 17.04.2023

 

Adrian Schmatz
Lektor für Deutsch als Fremdsprache
Sprachenzentrum
Ostenstr. 17
D-85071 Eichstätt
Telefon: + 49 (0) 8421 - 93 21469

Sprechstunde: nach Vereinbarung per mail:
adrian.schmatz(at)ku.de