Informationen zur mündlichen Prüfung

Vorbemerkungen:

Die mündliche Prüfung ist obligatorischer Bestandteil der DSH. Von ihr kann nicht befreit werden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung gemäß § 5 Abs. 2 nicht bestanden ist.

In der Prüfung sollen Sie die Fähigkeit zeigen, studienrelevantes sprachliches Handeln (Erörtern, Bewerten, Exemplifizieren, Informieren, etc.) spontan, fließend und angemessen auszuführen und zu rezipieren sowie mit relevanten Interaktionsstrategien (Sprecherwechsel, Kooperieren, um Klärung bitten, etc.) umzugehen.

Für die Prüfung wird ein Thema vorgegeben, das durch unterschiedliche Aspekte laut Vorgaben beleuchtet werden soll.
Ein aktualisiertes Prüfungsbeispiel finden Sie ab November 2022

https://www.ku.de/sprachenzentrum/deutsch-fuer-auslaendische-studierende/dsh-informationen/pruefungsbeispiel

 

1. Wann findet die mündliche Prüfung statt?

Der Termin für die mündliche Prüfung ist abhängig von der Teilnehmerzahl bei der schriftlichen Prüfung und wird direkt nach der schriftlichen DSH-Prüfung bekanntgegeben.

 

2. Wer kann an der mündlichen Prüfung teilnehmen?

Alle Prüflinge, die in der schriftlichen Prüfung mindestens Niveau 1 = 120 Punkte erreicht haben.

Prüflinge unter N1 (= unter 120 Punkten) erhalten keinen Termin für die mündliche Prüfung.

Ausnahme: Für Theologie gilt die schriftliche Qualifikation 2 - 2 - 1 - 1 oder 3 - 1 - 1 - 1 (egal, in welchen Teilprüfungen).
 

3. Wie lange dauert die mündliche Prüfung?

20 Minuten.
 

4. Durchführung der mündlichen Prüfung

4.1. Vorbereitungszeit: 20 Minuten mit einsprachigem Deutsch-Deutsches Wörterbuch.
 

Sie erhalten ein Aufgabenblatt mit Aufgabenstellungen und einigen Quellen

(z.B. kurze Texte, Diagramme, Bilder, Grafiken, Zitate, Statements etc.).
 

Bereiten Sie auf Basis der erhaltenen Informationen und Aufgaben einen Kurzvortrag

(= Kurzreferat) von ca. 5 Minuten vor.

4.2. Ablauf der mündlichen Prüfung:

Dauer: 20 Minuten

Hilfsmittel: Notizen

1. Einstiegsphase: Vorstellung, Selbstdarstellung, Eigenauskunft, studien- und fachspezifische Fragen (ohne Bewertung!)

2. Kurzvortrag: Zusammenhängende thematische Präsentation (maximal 5 Minuten) zu einem vorgegebenen Thema

3. Gespräch: Diskussion, Erörterung, Interaktion, ... (maximal 15 Minuten) über das Thema des Kurzvortrags

 

5. Was wird in der mündlichen Prüfung geprüft bzw. bewertet?

In die Bewertung der mündllichen Prüfung gehen nur der Kurzvortrag und das sich daran anschließende Gespräch über den Kurzvortrag ein.

Folgende Aspekte werden bewertet:

- Verständlichkeit (Aussprache, Betonung, Intonation, Rhythmus)

- Korrektheit (Grammatik)

- Lexik, Idiomatik, Stil

- Natürlichkeit und Sprechflüssigkeit

- Themenverständnis / inhaltliche Argumentation

- Kommunikative Teilnahme, Gesprächs-und Interaktionsverhalten
 

6. Wie viele Punkte kann bzw. muss man in der mündlichen Prüfung erreichen?

Man kann in der mündlichen Prüfung maximal 90 Punkte erreichen.

Niveau 1 = 51 Punkte - 59 Punkte

Niveau 2 = 60 Punkte - 74 Punkte 

Niveau 3 = 75 Punkte - 90 Punkte
 

7. Wann erfahre ich das Ergebnis der mündlichen Prüfung?

Im Anschluss an die mündliche Prüfung.
 

8. Wann bekomme ich mein DSH-Zeugnis?

Am Mittwoch nach der mündlichen DSH-Prüfung in der Ostenstr. 17, Erdgeschoss, Zi.-Nr. 002A, zwischen 14.00 - 15.00 Uhr.
 

9. Tipp: Hilfreiche Redemittel zur Vorbereitung auch auf die mündliche Prüfung finden Sie in vielen Lehrwerken oder im Internet unter dem Suchbegriff „Redemittel Präsentation“.