1. Wie lange dauert die schriftliche Prüfung?
Die gesamte schriftliche Prüfung dauert ca. fünf Zeitstunden von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr (inklusive Pausen).
2. Was muss ich zur schriftlichen Prüfung mitbringen?
Die schriftliche Prüfung gliedert sich gemäß § 13 Abs. 1 in die drei Teilprüfungen:
Prüfungsteil:
Bearbeitungszeit: 70 Minuten
maximale Punktezahl: 60 Punkte
Mit dieser Teilprüfung sollen Sie sich selbständig und zusammenhängend zu einem studienbezogenen und wissenschaftsorientierten Thema schriftlich äußern und einen argumentativen Sachtext verfassen. Die Textproduktion (TP) ist ein argumentierender Text zu einem vorgegebenen Thema, in dem Sie zeigen sollen, dass Sie Informationen aus verschiedenen Quellen (z.B. Grafik, Schaubild, vorgegebene Meinungen) argumentativ in Ihren Text integrieren sowie selbst pro-und contra-Argumente gegenüberstellen und zu dem Thema Stellung nehmen können.
Für diesen Prüfungsteil haben Sie 70 Minuten Zeit. Die Textproduktion sollte einen Umfang von ca. 250 Wörtern haben.
Bewertet werden inhaltliche Angemessenheit (Vollständigkeit, Themenentwicklung / Argumentation, Textaufbau, Kohärenz) und sprachliche Aspekte (Korrektheit, Wortwahl, Syntax, Kohäsionen). Die sprachlichen Aspekte wiegen stärker.
Bearbeitungszeit insgesamt : 50 Minuten (10‘ nach dem 1.Vortrag, 40‘ nach dem 2.Vortrag)
maximale Punktezahl: 60 Punkte
einsprachiges Wörterbuch: ja
a) Art des Textes
Mit der Prüfung soll Sie die Fähigkeit zeigen, Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich inhaltlich zu folgen, sinnvoll Notizen dazu anzufertigen und damit zu arbeiten.
b) Bearbeitungszeit und Durchführung
Der Hörtext wird zweimal präsentiert, beim ersten Vortrag noch ohne Aufgaben. Dabei dürfen Sie Notizen machen. Nach dem ersten Vortrag bekommen Sie die Aufgaben und haben 10 Minuten Zeit, sich mit den Aufgaben vertraut zu machen. Dann wird der Text ein zweites Mal vorgetragen. Anschließend haben Sie 40 Minuten Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben. Die Vortragszeit selbst und eventuelle Vorentlastungen werden nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet.
Vor der Präsentation des Prüfungstextes können Hinweise über dessen thematischen Zusammenhang gegeben werden (Vokabular, Schaubilder, Grafiken usw.). Außerdem werden Namen, Daten und schwierige Fachbegriffe angegeben.
c) Aufgabenstellung
Es können verschiedenartige und miteinander kombinierbare Aufgaben gestellt werden, zum Beispiel
d) Bewertung
Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben und nicht nach sprachlicher Richtigkeit und Form. Inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit gehen vor sprachlicher Korrektheit. Sprachlich unverständliche Antworten werden nicht bewertet.
Bearbeitungszeit insgesamt: 90 Minuten. Maximal erreichbare Punktezahl: 90 Punkte
3.1 Lesetext:
Bearbeitungszeit: 15 Minuten Lesezeit ohne Aufgaben mit einsprachigem Wörterbuch
45 Minuten Bearbeitungszeit der Aufgaben ohne Wörterbuch
maximale Punktezahl: 60 Punkte
Mit dieser Teilprüfung sollen Sie zeigen, dass Sie einen schriftlichen wissenschaftsorientierten Text verstehen und sich damit auseinandersetzen können.
a) Art des Textes
Es handelt sich weitgehend um authentische, studienbezogene und wissenschaftsorientierte Texte zu allgemeinen Themen, die keine speziellen Fachkenntnisse voraussetzen. Dem Text können zum Beispiel eine Grafik, ein Schaubild oder ein Diagramm beigefügt werden.
b) Bearbeitungszeit und Durchführung
Sie erhalten den Lesetext und haben 15 Minuten Zeit, den Text ohne Aufgaben, aber mit einem einsprachigen Deutsch-Deutschen Wörterbuch zu lesen. Nach 15 Minuten erhalten Sie die Aufgaben zum Lesetext, ab diesem Zeitpunkt ist kein Wörterbuch mehr zugelassen. Für die Bearbeitung der Aufgaben zum Lesetext stehen Ihnen 45‘ zur Verfügung.
Nach diesen 45 Minuten erhalten Sie die Aufgaben zu den wissenschaftssprachlichen Strukturen (mit Wörterbuch).
c) Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung im Leseverstehen ist abhängig von der Struktur des Prüfungstextes. Das Textverstehen und die Fähigkeit zur Textbearbeitung können unter anderem durch folgende Aufgabentypen überprüft werden:
- Formulierung von (Teil-)Überschriften (Globalverstehen)
- Darstellung der Gliederung des Textes (Globalverstehen)
- Beantwortung von Fragen (Einzelverstehen)
- Erläuterung von Textstellen (Detailverstehen)
- Lexik: Paraphrasierungen oder Erklärungen von z.B. idiomatischen Ausdrücken oder von Wörtern
(Lexikverstehen)
d) Bewertung
Die Bewertung der Leistung erfolgt nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben und nicht nach sprachlicher Richtigkeit und Form. Inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit gehen vor sprachlicher Korrektheit. Sprachlich unverständliche Antworten werden nicht bewertet.
3.2 Wissenschaftssprachliche Strukturen:
Bearbeitungszeit: 30 Minuten
maximale Punktezahl: 30 Punkte
einsprachiges Wörterbuch: ja
a) Aufgabenstellung
Die Aufgaben im Bereich wissenschaftssprachliche Strukturen beinhaltet das Erkennen, Verstehen und Anwenden wissenschaftssprachlich relevanter Strukturen (z.B. syntaktisch, morphologisch, lexikalisch, idiomatisch, textsortenbezogen) und können u.a. Ergänzungen, Fragen zum Verstehen komplexer Strukturen sowie verschiedene Arten von Umformungen (Paraphrasierung, Transformation) beinhalten, z.B:
b) Bewertung
Die Bewertung der Leistung aus dem Bereich wissenschaftssprachlicher Strukturen erfolgt nach sprachlicher Richtigkeit. Jeder Fehler zählt und führt zu Punkteabzug.