Studierende vor der Zentralbibliothek

Eignungsfeststellungsverfahren Englisch (EFV)

Bewerbungsfrist für das Eignungsfeststellungsverfahren Englisch für das akademische Jahr 2023/24  ist der 15.07.2023.

Alle Interessierten, die sich erstmals für ein Studium der "Anglistik/Amerikanistik" (z.B. alle Lehramtsstudiengänge oder Flexible Bachelor) an der KU Eichstätt-Ingolstadt einschreiben möchte, müssen sich einem Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) unterziehen.
(Die Bewerbung für das EFV ist in jedem Fall obligatorisch, auch wenn Sie in der Abiturprüfung Englisch mehr als 10 Punkte erreicht haben; vgl. FAQ3).

Was muss ich vor der Immatrikulation beim Studierendenbüro an der KU Eichstätt-Ingolstadt tun?

Bewerberinnen und Bewerber müssen für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli 2023 (Ausschlussfrist)  ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

Der Antrag besteht aus:

  1. einem formlosen schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren unter Angabe Ihrer Postadresse und E-Mail-Adresse (samt adressiertem und mit € 0,85 frankiertem Rückumschlag)
  2. dem Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife in beglaubigter Kopie, gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung

Direkt im Anschluss an den 15. Juli 2023 werden alle Bewerbungen gesammelt bearbeitet und Sie werden von uns informiert.

Sollten Sie eine Empfangsbestätigung für Ihre eingereichten Unterlagen wünschen, schicken Sie uns bitte eine frankierte und adressierte Postkarte mit. Wenn wir Ihnen Ihr Abiturzeugnis mit dem Bescheid direkt wieder zurückschicken sollen, legen Sie bitte einen großen, ausreichend frankierten Umschlag bei.

Wohin schicke ich meine Bewerbungsunterlagen?

Der Antrag ist zu richten an (es gilt das Datum des Poststempels):

Sprachenzentrum der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt
Ostenstr. 17
D - 85072 Eichstätt

Einzureichen sind:

  • ein formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren
  • eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung

Wer muss keinen Sprach-Test (C-Test) absolvieren?

Bewerberinnen und Bewerber, die Englisch als Abiturprüfungsfach an einem deutschen Gymnasium (schriftliche oder mündliche Abiturprüfung) an einer Fachoberschule oder an einer Berufsoberschule belegt haben und die Englischprüfung der Allgemeinen Hochschulreife mit der Punktezahl 10-15 bzw. der Note 2 oder 1 bestanden haben, können sich - nachdem sie die Bewerbungsunterlagen eingereicht haben und ein Zusageschreiben erhalten haben - direkt für den (Teil-) Studiengang
"Anglistik/Amerikanistik/Englisch" immatrikulieren und müssen nicht an dem C-Test teilnehmen. Jedoch müsssen Sie sich trotzdem für das Eignungsfeststellungsverfahren bewerben!

Sollten Sie über ein international anerkanntes und qualifizierendes Englisch-Zertifikat verfügen (z.B. Cambridge-Zertifikat), so kann dieses als Eignungsnachweis geprüft werden. Legen Sie in diesem Fall eine beglaubigte Kopie des Zertifikats Ihren Unterlagen bei.

Wer muss einen Sprachtest (C-Test) absolvieren?

Bewerberinnen und Bewerber, die Englisch nicht als Abiturprüfungsfach an einem deutschen Gymnasium belegt haben oder die schlechter als 10 Punkte (bzw. Note 2) in der Abiturprüfung abgeschnitten haben, müssen an einem schriftlichen Leistungstest (C-Test) teilnehmen.

Wann findet der Sprachtest (C-Test) statt?

C-Test-Termine für das akademische Jahr 2024/25:

  • Erster C-Test Termin: Di. 30.07.2024
  • Zweiter C-Test-Termin: Di. 01.10.2024

Jeweils im Zeitfenster von 10.00-13.00 Uhr in Raum eO-001

Den C-Test (Dauer ca. 30 Min.) können Sie an einem der beiden, von Ihnen frei wählbaren, Termine ablegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns nach Eingang Ihrer Bewerbung.

Was muss ich beim Sprachtest (C-Test) können? Wie ist die Aufgabenstellung?

Der schriftliche Leistungstest besteht aus dem C-Test, einem wissenschaftlich international anerkannten Test mit hohem prognostischen Wert. Der Test hat eine Dauer von 25 Minuten und besteht aus authentischen Texten, deren Wörter systematisch "beschädigt" und von der Testperson zu rekonstruieren sind, was voraussetzt, dass die Testperson die Sprache mit ihrem Wortschatz, ihrem Regelwerk und ihrem kulturellen Hintergrund beherrscht.

Wie kann ich mich auf den C-Test vorbereiten? Wie sieht der Test aus?

Eine Möglichkeit, den C-Test zu üben finden Sie hier:

https://www.uni-muenster.de/Sprachenzentrum/sprachtests/c-test/index.html
(Dieser externe Link wurde von uns sorgsam geprüft, doch für die Inhalte übernimmt die KU keine Verantwortung)

Wann nach dem Sprachtest (C-Test) erfahre ich, ob ich "Anglistik/Amerikanistik/Englisch" an der KU Eichstätt studieren kann?

Der Test gilt als bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mehr als 55 Punkte (von 100) erreicht hat. Das Ergebnis des C-Tests wird der Bewerberin/dem Bewerber direkt im Anschluss an den C-Test mitgeteilt. Sie können sich also - bei ausreichender Punktzahl - mit dem ausgestellten Zusageschreiben sofort im Studierendenbüro einschreiben.

Was geschieht, wenn ich den Sprachtest (C-Test) nicht bestanden habe?

Im Falle, dass Sie die nötige Punktzahl nicht erreicht haben, können Sie sich leider nicht für ein Studium der "Anglistik/Amerikanistik/Englisch" an der KU Eichstätt in diesem Semester einschreiben.

Kann ich den Sprachtest (C-Test) wiederholen?

Bewerberinnen und Bewerber, die das Eignungsfeststellungsverfahren ohne Erfolg durchlaufen haben, können sich zum Termin des folgenden Jahres (im Sommersemester ist keine Studienaufnahme möglich; erneut zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden.
Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.

Kann ich das Studium im Sommersemester aufnehmen und den Sprachtest (C-Test) im Frühjahr ablegen?

Nein, ein Studienbeginn im Sommersemester ist in den neuen modularisierten Studiengängen nicht möglich.

Muss ich das EFV auch durchlaufen, wenn ich in einem höheren Semester meinen Studienort wechseln möchte?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Fachvertreter Anglistik/Amerikanistik. Dies muss für jeden Einzelfall (Semesteranzahl, Bedingungen Ihrer früheren Hochschule, etc.) geklärt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Ihre Ansprechpartnerin zum EFV und zum C-Test ist:

Frau Dr. Susanne Schäfer
sprachenzentrum(at)ku.de

Öffnungszeiten des Studierendenbüros