Im Rahmen des LehramtPlus-Studiums ist es möglich, einzelne Module zur Notenverbesserung zu wiederholen.
Bitte lesen Sie hierzu vorab die Informationen zur Notenverbesserung durch, bevor Sie den Antrag auf Notenverbesserung stellen.
Gemäß den Vorschriften der Modulprüfungsordnung und den Vorschriften der Interdisziplinären Bachelor- und Masterprüfungsordnungen (Profil Lehramtsgeeigneter Bachelor- bzw. Masterstudiengang) müssen Studierende ein Modul, das sie zur Notenverbesserung noch einmal ablegen, komplett wiederholen.
Soweit die jeweilige Prüfungsordnung bzw. Modulbeschreibung eine Teilnahmepflicht in den Veranstaltungen (in Vorlesungen in der Regel nicht) vorsieht, muss der/die Studierende diese Veranstaltungen zur Ablegung der Prüfungsleistung zur Notenverbesserung wiederholen.
Das Prüfungsamt stellt für die Beantragung der Notenverbesserung ein Formblatt zur Verfügung, das von dem/der Studierenden so zeitgerecht im Prüfungsamt einzureichen ist, dass die Rechtmäßigkeit der Notenverbesserung noch vor Antritt der Prüfung durch den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin des Prüfungsamtes festgestellt werden kann.
Haben Studierende ohne Information des Prüfungsamtes Wiederholungsprüfungen zur Notenverbesserung abgelegt oder/und steht nicht zweifelsfrei fest, dass der/die Studierende die Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht auch wiederholt besucht hat, muss der/die Studierende eine Bestätigung seiner/ihrer Veranstaltungsteilnahme vom Dozierenden einholen, damit ihm/ihr die verbesserte Note rechtmäßig verbucht werden kann. Andernfalls zählt für das Zeugnis die erstmals erbrachte Note.
Werden Module, die der/die Studierende zur Notenverbesserung noch einmal ablegen möchte, nicht mehr angeboten, kann der/die Studierende die Notenverbesserung im entsprechenden Nachfolgemodul erbringen. Wird kein Modul mehr angeboten, das die im ursprünglich erbrachten Modul erworbenen Kompetenzen zum größten Teil abprüft, ist in diesem Modul keine Notenverbesserung möglich.
Die im Lehramt zulässige Wiederholung von Prüfungen zur Notenverbesserung ist im 2. Prüfungszeitraumes des gleichen Semesters nicht zulässig, wenn die Ursprungsprüfung im 1. Prüfungszeitraum dieses Semesters abgelegt wurde.
Dies gilt auch für den Fall, dass die Modulbeschreibung keine Anwesenheitspflicht vorschreibt.
Laut Modulprüfungsordnung kann nur das gesamte Modul zur Notenverbesserung wiederholt werden.
Die Wiederholung der Prüfung im gleichen Semester erfüllt das Erfordernis der Wiederholung des gesamten Moduls nicht.
Die Wiederholung des gesamten Moduls (Teilnahme an den Veranstaltungen oder ggf. Selbststudium) ist erst wieder möglich, wenn das Modul erneut angeboten wird.
Das kann frühestens im Folgesemester der Fall sein.
Dies gilt unabhängig davon, ob der oder die Studierende die Veranstaltungen des Moduls erneut besucht oder nicht, was sich bei einer Änderung der Inhalte der Veranstaltungen im Folgesemester jedoch anbieten würde.
Informationen zur Einreichung der schriftlichen Hausarbeit und ggf. gleichzeitig als Bachelorarbeit und zum nachträglichen Anerkennungsverfahren der schrifltlichen Hausarbeit finden Sie in dieser Zusammenfassung:
Informationen zur schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) in Abgrenzung zur Bachelorarbeit
Bitte verwenden Sie folgendes Formular, wenn Sie die schriftliche Hausarbeit nachträglich (nach offizieller Notenbekanntgabe durch das Kultusministerium) als Bachelorarbeit anerkennen lassen möchten:
Antrag auf Anerkennung der schriftlichen Hausarbeit (LPO I) als Bachelorarbeit