Sobald die in der Prüfungsordnung definierten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann die Abschlussarbeit im Prüfungsamt angemeldet werden. Dafür ist das zutreffende Formular, das sich auf der Website des Studiengangs findet, auszufüllen und von der Betreuerin oder dem Betreuer zu bestätigen. Bitte beachten Sie die studiengangspezifischen Hinweise auf der Website des Studiengangs zur Ausfüllung des Formulars.
Die Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit wird nach Vereinbarung des Themas mit der Betreuerin oder dem Betreuer von dieser oder diesem im Prüfungsamt angemeldet.
Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag so rechtzeitig stellen, dass Sie unter Berücksichtigung der in der Prüfungsordnung bestimmten Höchststudiendauer den vollen Bearbeitungszeitraum ausschöpfen können. – Ein Beispiel: Eine Studierende oder ein Studierender in einem Bachelorstudiengang muss spätestens im 8. Fachsemester das Studium abschließen. Wenn also das 8. Fachsemester zum Beispiel an einem 30.09. endet, das Bearbeitungsende der Bachelorarbeit jedoch auf einen späteren Zeitpunkt fällt, muss die Arbeit trotzdem spätestens am 30.09. abgegeben werden, damit das Studium im Rahmen der zulässigen Höchststudiendauer abgeschlossen werden kann.
Das Prüfungsamt legt den Abgabetermin fest und leitet eine Kopie des Ausgabeformulars per Mail an die Studierende oder den Studierenden und die Gutachterin oder den Gutachter zurück.
Fällt der Abgabetermin der Abschlussarbeit auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so sind alle Versionen der Arbeit spätestens am nächsten Werktag im Prüfungsamt einzureichen. Bei der postalischen Zusendung an das Prüfungsamt gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. Eine vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit ist möglich.
Das Thema wird von der Gutachterin oder dem Gutachter der Abschlussarbeit vergeben und muss auf dem mittels Antrag auf Ausgabe eines Bachelorarbeits- oder Masterarbeitsthemas (auf der Website des Studiengangs abrufbar) über das Kontaktformular an das Prüfungsamt eingereicht werden.
Das Thema ist im genauen Wortlaut in deutscher und englischer Sprache auf das Titelblatt der Bachelor- bzw. Masterarbeit zu übernehmen. Es ist für die gesamte Arbeit maßgebend. Sollte es im Laufe des Entstehungsprozesses notwendig sein, den Titel der Abschlussarbeit zu ändern, ist dies nur mit Zustimmung der Gutachterin oder des Gutachters möglich. Für eine Themenänderung muss das Formular „Änderung des Titels der Abschlussarbeit nach Ausgabe des Themas“ im Prüfungsamt eingereicht werden.
Falls der Umfang der Abschlussarbeit nicht in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt ist, kann dieser in Rücksprache mit dem Gutachter oder der Gutachterin der Arbeit festgelegt werden. Maßstab für eine Festlegung sollte die für die Abschlussarbeit zu vergebende ECTS-Punktzahl sein.
Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit müssen folgende Informationen zwingend angegeben werden:
Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut der in Ihrer Prüfungsordnung vorgeschriebenen Plagiatserklärung. Diese Erklärung ist in jedem Exemplar mit einzubinden und zu unterschreiben. Für die in jeder Prüfungsordnung vorgeschriebene Plagiatserklärung kann beispielsweise folgender Wortlaut verwendet werden:
"Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelor- bzw. Masterarbeit selbstständig und ohne Hilfe Dritter verfasst habe. Bei der Bachelor- bzw. Masterarbeit wurden keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt. Alle den angegebenen Quellen entnommenen wörtlichen oder sinngemäßen Inhalte wurden von mir kenntlich gemacht."
Diese Erklärung ist in jedem Exemplar mit einzubinden und zu unterschreiben (sofern Print-Abgabe: Originalunterschrift, keine digitale bzw. eingescannte Unterschrift).
Die Abschlussarbeit ist maschinenschriftlich abzufassen. Sie ist mit Ablauf der in der Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeit im Prüfungsamt abzugeben, in der Regel in der folgenden Form:
In der Regel sind zwei Exemplare als Printversionen und gleichzeitig ein Exemplar als Digitalversion einzureichen, bevorzugt als PDF- Mailanhang oder in Form einer CD oder eines USB-Sticks; einige Studiengänge haben hierzu gesonderte Regelungen, die Sie auf der Website des Studiengangs einsehen können.
Sieht die Prüfungsordnung eine ausschließlich digitale Abgabe der Abschlussarbeit vor, sind die entsprechenden Regelungen auf der Website des Studiengangs einsehbar.
Sie können die Printversionen und ggf. Hardwareträger der Arbeit entweder
Für die Abgabe der Abschlussarbeit obliegt dem Prüfling die Beweislast.
Das Thema muss bis zu dem vom Prüfungsamt bekannt gegebenen Termin, eingereicht werden.
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit in einem FH-Studiengang um höchstens vier Wochen verlängert werden. Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des FH-Studiengangs einzureichen. Für eine Verlängerung im Sinne der Gleichbehandlung ist ein strenger Maßstab anzusetzen. So sind zum Beispiel kurzzeitige Erkrankungen bis zu einer Woche (darüber hinaus gehende Zeiten sind durch ein ärztliches Attest zu belegen), Computerabstürze (vermeidbar durch Textsicherungsmaßnahmen) und Probleme bei der Literaturbeschaffung (über vorhandene Literatur sind rechtzeitig Erkundigungen einzuholen) keine Verlängerungsgründe. Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, dass selbst bei derartigen Eventualitäten ausreichend Zeit bleibt, den Abgabetermin einzuhalten. Druck- und Buchbindearbeiten sind in die Zeitplanung einzurechnen.