Anwesenheitspflicht

Ist in der Prüfungsordnung eine Anwesenheitspflicht in einer Veranstaltung eines Moduls festgelegt, teilt die Dozentin oder der Dozent den Studierenden in der Regel zu Beginn der Veranstaltung mit, welche Regeln für den Fall der Abwesenheit von den Studierenden zu beachten sind (ggf. Anwesenheitskontrolle, Verhalten im Krankheitsfall, Art der Entschuldigung/des Nachweises für die Abwesenheit). 

Kommt die oder der Studierende der in einer Prüfungsordnung vorgeschriebenen Anwesenheitspflicht nicht in dem erforderlichen Umfang nach, darf sie oder er zunächst an einer ggf. zusätzlich abzulegenden Prüfung teilnehmen. Besteht sie oder er die Prüfung, kann das Modul insgesamt aber erst dann als bestanden oder mit einer Note verbucht werden, wenn die erforderliche Anwesenheitspflicht als erfüllt gilt. Die oder der Prüfende kann von der oder dem Studierenden die Vorlage eines entsprechenden Nachweises einer nachträglich absolvierten Veranstaltungsteilnahme verlangen.