Grundsätzliches zu Modulen, Prüfungen, Veranstaltungen

Grundsatz: Eine Prüfung = ein Modul

Eine Prüfung wird abgelegt, um ein Modul zu absolvieren. Ein Modul ist eine thematisch, inhaltlich und zeitlich definierte Studieneinheit innerhalb eines Studiengangs, in dem die auf das jeweilige Qualifikationsziel bezogenen Kompetenzen festgelegt sind und erworben werden. Jedes Modul besteht in der Regel aus einer oder mehreren Veranstaltungen oder Kursen und schließt in der Regel mit einer Prüfung ab. Es gibt auch Ausnahmen, z.B. Module, die mit mehr als einer Prüfung zu absolvieren sind, oder die durch die Erfüllung einer Anwesenheitspflicht in einer zum Modul gehörigen Veranstaltung absolviert werden (im Falle der Anwesenheitspflicht entspricht das Erfüllen der Anwesenheit rechtlich dem Ablegen einer Prüfung).

Ausnahme: Mehrere Prüfungen in einem Modul

Ausnahme: Mehrere Prüfungen in einem Modul

In der Regel schließt ein Modul mit einer Prüfung ab. Davon abweichend können für einzelne Module mehrere Prüfungen vorgesehen sein, hier wird oft von “Teilprüfungen” gesprochen. Dies in Modulen der Fall, wenn das Absolvieren mehrerer Prüfungen für das Feststellen der Erreichung der Kompetenzziele des Moduls erforderlich ist. 

Wenn derartige Teilprüfungen erforderlich sind, müssen diese für das Modul in der Prüfungsordnung explizit geregelt sein. Ist das Modul nicht in der eigenen Prüfungsordnung gelistet, weil es zum Beispiel Bestandteil eines separat veröffentlichten Wahlpflichtkatalogs ist, gelten die Regelungen dieses Wahlpflichtkatalogs.

Die Anmeldung bzw. Registrierung für die einzelnen Prüfungen bzw. Teilprüfungen in einem solchen Modul richtet sich nach ihrer Zuordnung zur jeweiligen Prüfungsart (semesterabschließend oder semesterbegleitend). 

  • Enthält das Modul mehrere Teilprüfungen, die ausschließlich den semesterabschließenden Prüfungen zuzuordnen sind (Klausuren und mündliche Prüfungen), erfolgt die Anmeldung zu den in den Terminplänen des Prüfungsamts bekanntgegebenen Anmeldezeiträumen (1. und 2. Prüfungszeitraum).
  • Enthält das Modul mehreren Teilprüfungen, die ausschließlich den semesterbegleitenden Prüfungen zuzuordnen sind (z. B. Hausarbeit, Referat, Portfolio, Präsentation usw.), müssen sich die Studierenden für diese Prüfungen in der in den Terminplänen des Prüfungsamtes bekanntgegeben Registrierungsphase in KU.Campus registrieren.

Setzt sich eine angemeldete/registrierte Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen zusammen, besteht für jede der Teilprüfungen ein Anspruch auf Teilnahme im selben Prüfungszeitraum, es sei denn, dass die jeweilige Prüfungsordnung vorschreibt, dass die Absolvierung einer Teilprüfung die Absolvierung einer anderen Teilprüfung innerhalb des Moduls voraussetzt. Können jedoch nicht alle Teilprüfungen eines Moduls im Laufe des Semesters abgeschlossen werden, müssen sich Studierende im folgenden Semester, in dem das Modul erneut angeboten wird, wiederholt für die gesamte Modulprüfung registrieren. Bestandene Teilprüfungsleistungen des Vorsemesters werden bei der Bewertung des Moduls berücksichtigt.

Neben der Registrierung über KU.Campus kann ggf. eine Anmeldung bei den Prüfenden erforderlich sein, falls diese entsprechende Anmelderegelungen festgelegt und bekanntgegeben haben (Anmeldepflicht). Werden keine weiteren An- und Abmeldemodalitäten kommuniziert, handelt es sich hier um eine nicht anmeldepflichtige semesterbegleitende Prüfung. 

Besteht das Modul aus mehreren Teilprüfungen, die sowohl den semesterabschließenden als auch den semesterbegleitenden Prüfungen zuzuordnen sind (z. B. Klausur und Referat) gelten ausschließlich die o.a. Anmelderegelungen für semesterabschließende Prüfungen.

Detaillierte Erläuterungen zum Thema Anmeldung und Registrierung finden Sie unter der Rubrik Modulprüfungen an der KU, die Sie über den Button Allgemeine Formulare und Informationen (Startseite des Prüfungsamtes ) erreichen.

Gilt eine nicht absolvierte Teilprüfung als Fehlversuch?

Ob eine nicht erfolgreich absolvierte Teilprüfung als Fehlversuch zählt hängt davon ab, ob die Prüfung anmeldepflichtig ist. Zählt die Prüfung insgesamt zu den anmeldepflichtigen Prüfungen (mehrere Teilprüfungen, wobei mindestens eine Teilprüfung den Semesterabschlussprüfungen zuzuordnen ist) und wurde kein wirksamer Rücktritt für eine nicht angetretene Teilprüfung erklärt, ist die nicht absolvierte Prüfung als Fehlversuch zu werten. Der Fehlversuch ist in die Gesamtnotenberechnung einzubeziehen.

Zählt die Modulprüfung insgesamt zu den nicht anmeldepflichtigen Prüfungen (alle Teilprüfungen sind semesterbegleitend, die Prüfenden haben keine zusätzlichen Anmeldemodalitäten kommuniziert), ist die nicht angetretene Teilprüfung nicht als Fehlversuch zu werten. Sie gilt als nicht abgelegt. Eine Bewertung erfolgt nicht.

Muss die nicht angetretene Teilprüfung im selben Prüfungszeitraum erneut angeboten werden?

Die oder der Studierende hat nach Nichtantritt einer Teilprüfung keinen Anspruch auf Bereitstellung einer weiteren Teilprüfung zur Kompensierung der nicht angetretenen Teilprüfung im selben Prüfungszeitraum. Dies gilt auch für den Fall eines nicht selbst zu vertretenen Teilrücktritts. 

Können nicht alle Teilprüfungen eines Moduls im Laufe eines Prüfungszeitraumes abgeschlossen werden, müssen sich Studierende im folgenden Prüfungszeitraum, ggf. Semester, in dem das Modul erneut angeboten wird, wiederholt für die gesamte Modulprüfung anmelden bzw. registrieren. Bestandene Teilprüfungsleistungen des vorherigen Prüfungszeitraumes/ des Vorsemesters werden von den Prüfenden vorgemerkt und bei der Bewertung des Moduls berücksichtigt.

Wie errechnet sich die Note bei mehreren benoteten Teilprüfungsleistungen und was muss ich bezüglich der Wiederholung einer Teilprüfungsleistung beachten?

Die Prüfungsordnung regelt die Prüfungsmodalitäten und schreibt daher auch bei Modulen mit mehreren Teilprüfungsleistungen vor, welche Teilprüfungen vorgesehen sind und ob bzw. wie diese zu gewichten sind. Die Modulbeschreibung kann diesbezüglich keine von der Prüfungsordnung abweichende Regelung treffen.

Enthält die Prüfungsordnung des Studiengangs keine Angaben zur Berechnung der Gesamtnote des Moduls gilt für die Notenberechnung § 20 APO.

Beispiele zur Notenberechnung bei benoteten Teilprüfungen (§ 20 Abs. 4 APO)

Beispiemodul A:

  • Gemäß Prüfungsordnung sind zwei benotete Teilleistungen (Klausur und Hausarbeit) vorgesehen. Es gibt in der PO keine Angabe zur Notenberechnung.
  • Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Hausarbeit mit der Note 3,7. Im arithmetischen Mittel ergibt sich die Gesamtnote 4,35.
  • Die Gesamtnote des Moduls ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 APO auf die Endnote 4,0 zu runden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden. Die Teilleistung Klausur (5,0) kann nicht wiederholt werden.

Beispielmodul B:

  • Gemäß Prüfungsordnung sind zwei benotete Teilleistungen (Klausur und Präsentation) vorgesehen. Die PO sieht eine Gewichtung der Leistungen (Klausur 60% und Präsentation 40%) vor.
  • Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Präsentation mit der Note 3,3. Hier ergibt sich die Gesamtnote 4,32.
  • Die Gesamtnote des Moduls ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 APO auf die Endnote 4,0 zu runden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden. Die Teilleistung Klausur kann nicht wiederholt werden.

Beispielmodul C:

  • Gemäß Prüfungsordnung sind zwei benotete Teilleistungen (Klausur und Hausarbeit) vorgesehen. Es gibt in der PO keine Angabe zur Notenberechnung.
  • Die Klausur wurde mit der Note 5,0 bewertet, die Hausarbeit mit der Note 4,0. Im arithmetischen Mittel ergibt sich die Modulgesamtnote 4,5. Die Modulgesamtnote ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 APO auf die Endnote 5,0 zu runden. Die Prüfung ist insgesamt nicht bestanden. Die Teilleistung Klausur ist zu wiederholen, die Teilleistung Hausarbeit kann nicht wiederholt werden. Die Note der Hausarbeit ist von der Prüferin bzw. dem Prüfer zu dokumentieren und fließt in die Gesamtnote des Moduls ein, sobald die Teilprüfung Klausur im Rahmen der Wiederholung bewertet wird.
  • Für die Wiederholung ist eine erneute Anmeldung für semesterabschließende Prüfungen erforderlich.

Wie wird die Gesamtnote berechnet, wenn das Modul aus benoteten und unbenoteten Teilprüfungen besteht?

Bei der Berechnung der Modulnote wird nur die Note der benoteten Teilprüfung berücksichtigt. Die unbenotete Teilprüfung muss jedoch absolviert werden. Die Gesamtnote wird erst verbucht, wenn auch die unbenotete Teilprüfung absolviert ist.

Ist es für die Notenberechnung von Bedeutung, ob eine Teilprüfung aufgrund einer Nichtteilnahme oder einer nicht ausreichenden Leistung mit der Note 5 ,0 bewertet wurde?

Wird eine Teilprüfung mit der Note 5,0 bewertet, ist es für die Notenberechnung unerheblich, ob die Bewertung aufgrund einer mangelhaften Prüfungsleistung oder einer Nichtteilnahme nach verbindlicher Anmeldung erfolgt ist.

Wie und wann erfahre ich, ob ich eine Teilprüfung wiederholen kann oder muss?

Sie haben das Recht, rechtzeitig vor Beginn der nächsten Anmeldephase zu erfahren, welche Modulnoten Sie erzielt haben. Das gilt auch für die Bewertungen der jeweiligen Teilprüfung. Die Bewertungen der Teilprüfungen werden Ihnen auf Anfrage von Ihrer Prüferin bzw. Ihrem Prüfer mitgeteilt, die bzw. der daraus die Gesamtnote errechnet und diese in KU.Campus veröffentlicht. Maßgebend für die Frage der Wiederholung ist die Gesamtnote des Moduls.

Für Ihre Entscheidung, sich ggf. auf eine Wiederholungsprüfung anzumelden, müssen Sie rechtzeitig feststellen können, ob das Modul mit den abgelegten Teilprüfung insgesamt bereits bestanden ist, da nur im Fall des Nichtbestehens des Gesamtmoduls eine Wiederholung des Moduls möglich ist. Eine Ausnahme bildet hier die Notenverbesserung im Lehramt, die auch die Wiederholung eines bestandenen Moduls ermöglicht.

Im Falle des Nichtbestehens des Gesamtmoduls sind nur die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen. Handelt es sich dabei um eine Abschlussprüfung kann eine Wiederholung bei universitären Studiengängen im 2. Prüfungszeitraum erfolgen, bei semesterbegleitenden Prüfungen ist eine Wiederholung frühestens im Folgesemester möglich.

Erster und zweiter Prüfungszeitraum

Erster und zweiter Prüfungszeitraum 

An der KU gibt es in der Regel pro Semester zwei Zeiträume, in denen die semesterabschließenden Prüfungen abgelegt werden können. Fristen und Termine dazu legt das Prüfungsamt verbindlich fest.

Das Serviceangebot der zwei Prüfungszeiträume dient dazu, die Prüfungsbelastung zu entzerren und eine flexible, individuelle Studienplanung zu ermöglichen. Die zwei Termine bieten die Möglichkeit, Prüfungen entweder direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit abzulegen oder die vorlesungsfreie Zeit zur Vorbereitung zu nutzen. Zudem dient der zweite Zeitraum als zeitnaher Wiederholungstermin für nicht bestandene oder krankheitsbedingt versäumte Prüfungen, was die Einhaltung der Regelstudienzeit erleichtert. 

Der erste Prüfungszeitraum findet in der Regel in den ersten zwei Wochen unmittelbar nach dem Ende der Vorlesungszeit statt. Er ist der reguläre Termin für den Erstversuch direkt nach Abschluss der Lehrveranstaltung.

Der zweite Prüfungszeitraum liegt meist in den letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit, kurz vor Beginn des neuen Semesters. Er kann sowohl für Erstversuche (zur Entlastung des ersten Zeitraums) als auch für Wiederholungsprüfungen genutzt werden. 

Wichtige Bedingungen für beide Zeiträume: 

  • Anmeldung: Die Teilnahme setzt eine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung über KU.Campus voraus.
  • Abmeldung: Ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist für Klausuren in der Regel bis zum sechsten Werktag vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
  • Versäumnis: Werden Prüfungen ohne triftigen Grund (z.B. ärztliches Attest) nicht angetreten, erfolgt eine Bewertung mit der Note 5,0.

Sollten Sie im zweiten Prüfungszeitraum noch eine Prüfung ablegen, so ist eine Rückmeldung für das Folgesemester zwingend erforderlich, da dieser schon im neuen Semester liegt. Anderenfalls ist eine Prüfungsteilnahme nicht möglich. Sollten Sie aber bereits alle für Ihren Abschluss erforderlichen Module vollständig absolviert haben, jedoch nur die Bekanntgabe der Noten noch ausstehen, so müssen Sie sich nicht mehr für das nächste Semester rückmelden. Der Noteneintrag in KU.Campus erfolgt unabhängig von einer Rückmeldung. 

Prüfung zu Modul der KU im Ausland

Prüfung zu Modul der KU im Ausland

Eine Prüfungsabnahme zu einem Modul der KU an einer ausländischen Hochschule durch eine dortige Prüferin oder einen dortigen Prüfer im Auftrag der KU ist nicht möglich, weil das prüfungsrechtlich aus folgenden Gründen nicht zu verantworten ist:

  • Die Prüfungsbedingungen und die Prüfungspersonen unterliegen bei einer solchen Prüfung nicht dem Einflussbereich der KU.
  • Die KU ist gegenüber der oder dem dortigen Prüfenden nicht weisungsbefugt.
  • Die oder der dortige Prüfende unterliegt nicht den Vorgaben der Prüfungsordnung der KU.

Für einzelne Prüflinge kann eine solche Prüfung deshalb nicht genehmigt werden, zumal die oder der Studierende damit einen Vorteil gegenüber anderen Studierenden erhalten würde, die diese Möglichkeit nicht bekommen. Dies würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. 

Bitte planen Sie Ihre Prüfungsphasen daher so ein, dass Sie diese an der KU absolvieren können. 

Prüfungsergebnisse und Notenbildung

Die Prüfungsergebnisse sind während des Studiums aus der Datenabschrift in KU.Campus ersichtlich. Die Datenabschrift entspricht dem vorläufigen Transcript of Records (ToR). In der Datenabschrift bzw. im Transcript of Records und im Zeugnis werden nur vollständig absolvierte Module verbucht.

Die Art der Bewertung eines Moduls (z.B. ob benotet oder unbenotet) bzw. die Notenbildung ist in der Prüfungsordnung und der zugehörigen Modulbeschreibung geregelt. 

Die festgelegte Bewertungsart kann nur für die Zukunft durch eine neue Version der Prüfungsordnung geändert werden. Die Nachbenotung eines ohne Note auszuweisenden Moduls bzw. der Ersatz einer Note durch die Bewertung bestanden ist nicht (auch nicht informell) zulässig. 

Durch das Absolvieren eines Moduls werden ECTS-Punkte erworben. Ein ECTS-Punkt ist eine Maßeinheit für den Arbeitsaufwand gemäß dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), das den durchschnittlichen Zeitaufwand einer Studierenden oder eines Studierenden für das erfolgreiche Absolvieren einer Studienleistung misst. Ein ECTS-Punkt entspricht in der Regel ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden. ECTS-Punkte werden im Zeugnis ausgewiesen, idealtypisch sind 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Semesters in einem Vollzeitstudium zu absolvieren. Die Module an der KU haben in der Regel einen Umfang von 5 oder 10 ECTS-Punkten. 

Die ECTS-Punkte werden im Transcript of Records ausgewiesen. Nur nur für vollständig absolvierte Module werden die ausgewiesenen ECTS-Punkte vergeben, jedoch nicht für einzelne Veranstaltungen oder Kurse. Eine Ausweisung oder Bescheinigung von ECTS-Punkten für einzelne Veranstaltungen oder Kurse ist grundsätzlich nicht möglich.  

Am Ende eines jeden Studiums steht das Zeugnis, das alle für den Studiengang zu absolvierenden Modul des oder der Studierenden beinhaltet. Im Zeugnis werden die Modulbezeichnungen gemäß Prüfungsordnung zusammen mit den damit erworbenen ECTS-Punkten und den in der Regel mittels Prüfung erreichten Noten dokumentiert. Das Zeugnis enthält keine Veranstaltungstitel und keine Prüfungsbezeichnungen. 

Zusätzlich zum Zeugnis werden eine Urkunde zum erreichten akademischen Grad (z.B. Bachelor of Arts) und ein Diploma Supplement ausgegeben, das unter anderem eine Beschreibung des Studiengangs sowie als Anlage das Transcript of Records (ToR) enthält. Im Transcript of Records werden ergänzend zu den Modulbezeichnungen die Prüfungsbezeichnungen zu den Modulen angegeben. 

Prüfungsleistungen, die während einer Immatrikulation im Studiengang zusätzlich zu den gemäß Prüfungsordnung erforderlichen Leistungen erbracht werden, können in einem Anhang zum Transcripts of Records bescheinigt werden. 

Modulbeschreibung, Kompetenzen, Prüfungsform

Für jedes Modul existiert in KU.Campus eine Modulbeschreibung. Diese gibt Auskunft insbesondere über die durch das Absolvieren des Moduls zu erwerbenden Kompetenzen sowie die zu diesem Zweck angebotenen Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesung, Seminar, Übung, Exkursion usw.), die zu absolvierende Prüfungsform (z.B. Klausur, schriftliche Hausarbeit, mündliche Prüfung, Referat, Portfolio usw.), die Bewertung der Prüfungsleistung (Note oder unbenotet bestanden/nicht bestanden) und die Anzahl der mit dem Modul erwerbbaren ECTS-Punkte. 

Module sind in der Prüfungsordnung rechtlich geregelt und festgelegt, die in der Regel zu einem Modul die folgenden Angaben enthält:

  • Modulbezeichnung,  
  • ECTS-Punkte,
  • ggf. Bedingungen für den Zugang zum Modul,
  • ggf. Anwesenheitspflicht,
  • die Prüfungsform und die Bewertungsangabe und dabei,
    • ggf. mehrere Prüfungsformen zur Auswahl,
    • ggf. mehrere Teilprüfungen mit ggf. Gewichtungsangaben,
    • ggf. die Bewertungsangabe „unbenotet“ oder “bestanden/nicht bestanden”. 

Sofern die Prüfungsordnung zum Modul keine Bewertungsangabe enthält, schließt das Modol mit einer Note ab. 

Sofern im Modul mehrere Prüfungsformen zur Auswahl stehen, wird von der oder dem Prüfenden festgelegt und den Studierenden in der Regel in der ersten Veranstaltung des laufenden Semesters mitgeteilt, welche Prüfungsform im laufenden Semester zur Anwendung kommt. Außerdem ist die Prüfungsform auf dem Prüfungsanlass, der für die Studierenden zur Anmeldung/Registrierung auf KU.Campus bereitgestellt wird, hinterlegt. 

Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich der Module eines Studiengangs

Die in einem Studiengang zu absolvierenden Module sind in der Regel einem Pflicht-, Wahlpflicht oder Wahlbereich zugeordnet. Der Pflichtbereich ist eine Liste mit Modulen, die in der Regel ausnahmslos alle erfolgreich absolviert werden müssen, um den Studiengang erfolgreich abschließen zu können. Der Wahlpflichtbereich stellt eine Liste dar mit Modulen, aus denen eine bestimmte Auswahl an Modulen getroffen und die zugehörigen Prüfungen erfolgreich absolviert werden müssen. Der Wahlbereich eines Studiengangs lässt in der Regel sehr weitgehende Wahlmöglichkeiten, um eigenen Interessen zu folgen oder einen individuellen Schwerpunkt zu setzen; nicht erfolgreich bestandene Prüfungen im Wahlbereich fließen nicht zwingend in den Studienabschluss ein. 

Der Pflichtbereich eines Studiengangs ist in der Prüfungsordnung geregelt. Der Wahlpflichtbereich eines Studiengangs ist entweder in der Prüfungsordnung geregelt, oder als ausgelagerter Wahlpflichtkatalog Bestandteil der Studiengangbeschreibung. 

In der Regel können im Wahlpflicht- und insbesondere im Wahlbereich mehr Module als nötig absolviert werden. In diesem Fall ist spätestens im Rahmen des Zeugnisantrags dem Prüfungsamt mitzuteilen, welche der absolvierten Module im Zeugnis und Transcript of Records für den Wahlpflicht- und Wahlbereich aufgenommen werden soll. Überschüssige Module können in einem Anhang zum Transcript of Records zusätzlich bescheinigt werden.