Kontrolle, Zugangsvoraussetzungen und Versäumnisse bei einer Prüfung

Kontrolle der Prüfungsanmeldung

Vor Abnahme der anmeldepflichtigen Prüfung prüft die oder der Dozierende anhand der Anmeldeliste, ob für alle anwesenden Prüflinge eine gültige Prüfungsanmeldung vorliegt. Studierende, die nicht auf der Anmeldeliste verzeichnet sind, dürfen grundsätzlich nicht an der Prüfung teilnehmen. 

Bestehen Zweifel, ob die oder der Studierende zur Prüfung angemeldet ist, kann die oder Dozierende die Vorlage der Bestätigungsmail zur Prüfungsanmeldung verlangen. Daher ist den Studierenden zu empfehlen, ihre Anmeldebestätigung zur Prüfung mitzunehmen. Kann die oder der Studierende diesen Nachweis nicht vorlegen, ist die Prüfungsteilnahme nicht – auch nicht unter Vorbehalt - möglich.

Eine Nachmeldung zur Prüfung vor Ort bei der oder dem Dozierenden ist nicht zulässig.

Wurden für semesterbegleitende Prüfungen seitens der Prüfenden eigenständige An- und Abmeldemodaltäten festgelegt, sind diese für die Prüflinge bindend. 

Zugangsvoraussetzungen für eine Prüfung

Wenn die Ablegung einer Prüfung mit vorher zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen verknüpft ist, prüft die oder der Dozierende vor Abnahme der Prüfung, ob diese Zugangsvoraussetzungen vorliegen. 

Falls die oder der Studierende die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt hat, darf sie bzw. er nicht – auch nicht unter Vorbehalt - an der Prüfung teilnehmen. 

Folgen versäumter Prüfungsanmeldung oder versäumter Prüfungsteilnahme

Werden Anmeldefristen wiederholt versäumt, können Nachteile für den weiteren Studienverlauf entstehen. 

Da Module oft nur im Zwei-Semester-Rhythmus angeboten werden, muss mit einer entsprechenden Studienzeitverlängerung, bei Überschreitung der Höchststudiendauer ggf. auch mit einem Nichtbestehen des Studiengangs, gerechnet werden. 

Wird eine Prüfung trotz Anmeldung nicht angetreten und liegt kein ordnungsgemäßer Rücktritt vor, ist die Prüfung mit der Note 5,0/nicht bestanden zu bewerten. Auch die nicht fristgerechte Abgabe einer angemeldeten Prüfungsleistung (z.B. Semesterarbeit, Portfolio) ist mit der Note 5,0/nicht bestanden zu bewerten.