Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bachelor- oder Masterprüfung. Er ist damit zuständig für alle prüfungsrechtlich relevanten Fragen des Studiengangs sowie für die Anträge der Studierenden.
Eine Übersicht über die Prüfungsausschüsse und deren Vorsitzende ist unter folgendem Link zu finden:
Liste der Prüfungsausschüsse und deren Vorsitzenden
Die Aufgaben der Prüfungsausschüsse umfassen die folgenden Punkte:
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom zuständigen Fakultätsrat der Fakultät, dem die Studiengangssprecherin oder der Studiengangssprecher angehört, auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Prüfungsausschuss wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Rechtsgrundlage für die Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungsausschüsse ist die Allgemeine Prüfungsordnung der KU.
Für den Interdisziplinären Bachelorstudiengang der KU, für den Interdisziplinären Masterstudiengang der KU und die Lehramtsstudiengänge Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium ist der Interfakultäre Prüfungsausschuss als gemeinsamer Prüfungsausschuss zuständig. Weitere Informationen zum Interfakultären Prüfungsausschuss.