Wiederholung versus Mehrfachwahl

Unwiederholbarkeit bestandener Prüfungen

Mit Bestehen der Prüfung ist das Modul absolviert. Auch wenn das gleiche Modul mit einer inhaltlich anders gestalteten Veranstaltung zeitgleich oder erneut angeboten wird, kann das Modul nach dem ersten Bestehen nicht noch einmal für den gleichen Studiengang eingebracht werden. Studierende sollten deshalb bei jeder Veranstaltungsanmeldung prüfen, zu welchem Modul die gewünschte Veranstaltung gehört. Manche Veranstaltungen können zu mehreren Modulen gehören (sog. Polyvalenz auf Veranstaltungsebene). 

Jede Prüfung kann grundsätzlich nur einmal erfolgreich abgelegt werden, d.h., eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden, deshalb kann jedes Modul grundsätzlich nur einmal absolviert werden, es sei denn, dass sich in der Prüfungsordnung zu diesem Modul das Merkmal „Mehrfachwahl möglich“ findet oder die Prüfungsordnung ausdrücklich die Möglichkeit der Wiederholung von bestandenen Prüfungen zur Notenverbesserung vorsieht.  

Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung

Eine Prüfung muss im Falle des Nichtbestehens – je nach Prüfungsordnung – bei der ersten (gilt für einige FH-Studiengänge) bzw. der zweiten (gilt für Universitätsstudiengänge) Wiederholung bestanden werden, ansonsten gilt sie als endgültig nicht bestanden. 

Gibt es bei Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen keine Wiederholungsmöglichkeit mehr, kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Auch eine Kompensation des nicht bestandenen Moduls durch ein ggf. anrechenbares Modul ist in diesem Fall nicht möglich. 

Falls eine ggf. vorgeschriebene Anwesenheitspflicht in der Veranstaltung eines Moduls bereits erfüllt wurde und nur die Prüfungsleistung zu wiederholen ist, besteht grundsätzlich keine Pflicht zur erneuten Teilnahme an der Veranstaltung des zu wiederholenden Moduls. 

Sobald die zu wiederholende Prüfung erneut angeboten wird, können sich die Studierenden innerhalb des jeweils vorgeschriebenen Anmeldezeitraumes für die Wiederholungsprüfung anmelden; oder registrieren, falls es sich um eine semesterbegleitende Prüfung ohne Anmeldepflicht handelt. 

Soweit eine Wiederholung im gleichen Semester möglich ist (in der Regel bei Universitätsstudiengängen Abschlussprüfung im 2. Prüfungszeitraum), muss die Wiederholungsprüfung grundsätzlich in Art und Umfang der Erstprüfung entsprechen. 

Ist die Wiederholung des Moduls erst im Folgesemester möglich, gelten die Prüfungsbedingungen, die für das jeweilige Modul im Folgesemester bekannt gegeben werden. So kann sich z.B. auch die Prüfungsform im Folgesemester ändern. 

Dabei sollte bedacht werden, dass die Lehrveranstaltung des zu wiederholenden Moduls im Folgesemester eventuell von einer anderen Lehrperson abgehalten wird und die Kompetenzen ggf. anhand anderer Inhalte (Themen, Materialien) erworben werden, was wiederum zu veränderten Prüfungsschwerpunkten führen kann. In diesem Fall ist der erneute Besuch der zugehörigen Veranstaltung zu empfehlen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. 

Vgl. zur Wiederholung von Prüfungen und zu weiterem Grundsätzlichen auch 

Mehrfachwahl eines Moduls

Grundsätzliches zur Mehrfachwahl 

Es gibt an der KU in manchen Studiengängen Module, zu denen in der jeweiligen Prüfungsordnung ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Mehrfachwahl möglich ist. Der Zweck solcher Module, für die Mehrfachwahl möglich ist, besteht darin, die im Rahmen des Moduls vermittelten Kompetenzen zu verbreitern bzw. zu vertiefen. Diese Module können entsprechend mit inhaltlich unterschiedlichen Veranstaltungen in der Regel bis zu drei Mal belegt und jeweils mit einer auf die Veranstaltung bezogenen Prüfung absolviert werden, sofern dies in der gültigen Prüfungsordnung des Studiengang geregelt ist.

Die Anmeldung zur Prüfung auf KU.Campus erfolgt sukzessive auf die Erstablegung, Zweitablegung oder Drittablegung des Mehrfachwahl-Moduls. Im Zeugnis erscheint der gleiche Modultitel mehrfach. Ab der Zweitablegung wird der Modultitel um den Zusatz „Verbreiterung/Vertiefung“ ergänzt. Durch die Angabe des jeweiligen Titels der Prüfung kann man im dazugehörigen Transcript of Records erkennen, dass inhaltlich unterschiedliche Veranstaltungen zu einem gleich lautenden Modul besucht wurden. 

Bei der Mehrfachwahl richtet sich das Verfahren der Absolvierung und Verbuchung der Module nach § 5 Abs. 6 der allgemeinen Prüfungsordnung (APO). Die Mehrfachwahl eines Moduls mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Prüfungen ist nur möglich, wenn die Prüfungsordnung dies ausdrücklich vorsieht - in der Prüfungsordnung muss beim Modul der Hinweis "Mehrfachwahl möglich" vermerkt sein. Andernfalls kann das Modul nur mit der zuerst absolvierten Prüfung und also nur einmal im Zeugnis verbucht werden. 

Werden Module bei einer gemäß Prüfungsordnung zulässigen Mehrfachwahl im Rahmen der im Lehramt möglichen Notenverbesserung mehrmals hintereinander absolviert, wird in KU.Campus immer nur die zuletzt erzielte Note angezeigt. In diesen Fällen müssen die Studierenden sich über das Kontaktformular unter Verwendung der Kategorie “Datenabschrift” mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen, damit die Module korrekt verbucht werden können.

Sollte ein Modul im Pflicht- bzw. im Wahlpflichtbereich einer Prüfungsordnung mit dem Zusatz „Mehrfachwahl möglich“ verzeichnet sein, so wird die zuerst abgelegte Prüfung im Pflichtbereich verbucht. Die Zweit- und Drittablegungen dieses Moduls können im Wahlpflichtbereich verbucht werden. Für die Zeugnisbeantragung besteht ggf. je nach Prüfungsordnung im Wahlpflichtbereich die Auswahl, ob die Zweit- und/oder die Drittablegung in den Zeugnisunterlagen ausgewiesen werden soll. 

Beispiel für ein Mehrfachwahl-Modul

Die Anmeldung zur Prüfung auf KU.Campus erfolgt entsprechend auf die Erstablegung, Zweitablegung oder Drittablegung.

Hierzu ein Beispiel: Das Modul ÄDL Textanalyse kann laut Prüfungsordnung mehrfach belegt werden. Ansicht auf KU.Campus:

Ein Studierender hat dieses Modul dreimal mit unterschiedlichen Inhalten abgelegt.

Andruck im Zeugnis:

ÄDL Textanalyse                                                   Note: 1,3
ÄDL Textanalyse (Verbreiterung/Vertiefung)    Note: 1,7
ÄDL Textanalyse (Verbreiterung/Vertiefung 2) Note: 1,0

Andruck im Transcript of Records:

ÄDL Textanalyse                                                     Note:  1,3      5 ECTS-Punkte
Minnesang                                                               Note:  1,3

ÄDL Textanalyse (Verbreiterung/Vertiefung)    Note: 1,7       5 ECTS-Punkte 
Erec                                                                           Note: 1,7         

ÄDL Textanalyse(Verbreiterung/Vertiefung 2)  Note: 1,0      5 ECTS-Punkte 
Hartmann von Aue                                                 Note: 1,0