Eine Abschlussprüfung ist eine mündliche Prüfung oder eine Klausur, die ein Modul zu einem bestimmten Termin am Ende des Semesters abschließt.
Finden Prüfungen vor dem Anmeldezeitraum statt, gelten sie mit Antritt als angemeldet. In diesem Fall muss die technische Anmeldung durch die Studierenden im jeweiligen Anmeldezeitraum nachgeholt werden.
Alle Prüfungen, die nicht als einmalige mündliche Prüfung oder Klausur zum Semesterschluss definiert sind, zählen zu den semesterbegleitenden Prüfungen. (z. Bsp. Seminararbeit, Hausarbeit, Referat, Portfolio, etc.)
Für jede semesterbegleitende Prüfung ist eine Registrierung über KU.Campus erforderlich.
Hinweis: Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen, die sowohl den semesterbegleitenden als auch den semesterabschließenden Prüfungen zuzuordnen sind (z. B. Referat und Klausur) richtet sich das Anmeldeverfahren nach den Regularien, die für die Abschlussprüfungen gelten.
Legt die oder der Prüfende fest, dass sich Studierende, die sich bereits für eine semesterbegleitende Prüfung über KU.Campus registriert haben – ggf. innerhalb einer vorgegeben Frist – zusätzlich anmelden müssen (z. B. über eine Anmeldeliste der oder des Prüfenden), gelten die Studierenden erst mit dieser Anmeldung als ordnungsgemäß für die Modulprüfung angemeldet. Diese Prüfungen unterliegen den o.a. Teilnahmebedingungen für anmeldepflichtige Prüfungen.
Die Festlegung einer Abgabefrist für Prüfungsleistungen erfolgt unabhängig von der Festlegung von Anmeldemodalitäten. Sie begründet für sich allein keine Anmeldepflicht.
Schließen Blockveranstaltungen mit Prüfungen ab, die den semesterabschließenden Prüfungen zuzuordnen sind (Klausuren, mündliche Prüfungen, aber auch Teilprüfungen mit verschiedenen Prüfungsformen wie z. B. Präsentation und Klausur), beginnt der Prüfungsanmelde- und Abmeldezeitraum 14 Tage vor der ersten geblockten Veranstaltung und endet zwei Tage vor dem (ersten) jeweiligen Prüfungstermin.
Schließen Blockveranstaltungen ausschließlich mit semesterbegleitenden Prüfungen ab, gelten die für die Registrierung festgelegten Regelungen.
Eine Abmeldung von den schriftlichen Abschlussprüfungen ist über KU.Campus bis zu 6 Werktage vor Antritt der Prüfungen möglich.
Für mündliche Abschlussprüfungen gelten je nach Art der Prüfung unterschiedliche Abmelderegelungen.
Finden Prüfungen vor dem Anmeldezeitraum statt, gelten sie mit Antritt als angemeldet. In diesem Fall muss die technische Anmeldung durch die Studierenden im oben genannten Anmeldezeitraum nachgeholt werden.
Nach Ende des Anmeldezeitraumes können sich Studierende noch direkt über KU.Campus bis 6 Werktage vor dem ersten Einzelprüfungstermin abmelden. Darüber hinaus ist noch eine Abmeldung mit einem formlosen schriftlichen Antrag über das Prüfungsamt (zuständige Sachbearbeiterin/zuständiger Sachbearbeiter) bis zum letzten Werktag vor dem ersten Einzelprüfungstermin der mündlichen Abschlussprüfung möglich. Für Gruppenprüfungen gelten Sonderregelungen.
Detaillierte Infos zu den Abmelderegelungen für mündliche Abschlussprüfungen sind auf der Homepage des Prüfungsamtes unter den Häufig gestellten Fragen (Button: Prüfungsabmeldung/Prüfungsrücktritt) abrufbar.
Eine Abmeldung von den Klausuren, den semesterbegleitenden Prüfungen (Modulprüfung Lehrversuch Sport) sowie den sportpraktischen Prüfungen ist bis zu 6 Werktage vor Antritt der Prüfungen über KU.Campus möglich.
Eine Teilnahme an einer anmeldepflichtigen Prüfung ist ohne vorherige fristgerechte Anmeldung nicht möglich. Falls sich Studierende aus Gründen, die sie selbst nicht zu vertreten hatten, auf eine Prüfung nicht anmelden konnten, können sie einen formlosen Antrag auf Prüfungsnachmeldung mit Angabe der Prüfungsbezeichnung und der Prüfungsmodulnummer stellen. Dieser Antrag ist zu begründen und an den Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs zu richten. Der Grund für die nicht fristgerechte Anmeldung ist nachzuweisen.
Das Prüfungsamt benachrichtigt die Studierenden über die Entscheidung des Prüfungsausschusses per Mail an die KU-Mail-Adresse.
Können Studierende in Folge einer nicht fristgerechten Anmeldung nicht an Modulprüfungen teilnehmen, kann dies zu einer von den Studierenden selbst zu verantwortenden Verlängerung des Studiums um bis zu zwei Semestern führen.
Werden seitens der Prüfenden keine gesonderten Anmeldemodalitäten für semesterbegleitende Prüfungen festgelegt, werden nur die tatsächlich eingebrachten Prüfungsleistungen bewertet. Fehlversuche wegen Nichtabgabe oder Nichtantritt werden nicht verzeichnet. Unabhängig davon können Prüfende Abgabefristen festlegen, deren Einhaltung Voraussetzung für eine Bewertung sind.
27.10.2025 - 22.01.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 17.03.2025)
Registrierungszeitraum für die semesterbegleitenden Prüfungen (z. B. Seminar-, Studienarbeit, schrift./mündl./prakt. Leistungsnachweis, Portfolio).
Studierende müssen sich für jede semesterbegleitende Prüfung über KU.Campus registrieren.
Studierende müssen sich für jede semesterbegleitende Prüfung über KU.Campus registrieren.
Die Registrierung muss spätestens bis zum Antritt der individuellen Prüfung erfolgen. Die Studierenden gelten mit Antritt der Prüfung als angemeldet, falls die Prüfenden keine zusätzlichen Anmeldemodalitäten (Anmeldepflicht) für eine semesterbegleitende Prüfung festgelegt und kommuniziert haben.
07.01.2026 - 22.01.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 17.03.2025)
Anmeldezeitraum für die Semesterabschlussprüfungen des 1. regulären Prüfungszeitraums (mündliche Prüfungen und/oder Klausuren zum Semesterende)
18.03.2026 - 01.04.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 17.05.2025)
Anmeldezeitraum für die Semesterabschlussprüfungen des 2. regulären Prüfungszeitraums (mündliche Prüfungen und/oder Klausuren zum Semesterende)
10.11.2025 - 10.12.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 17.03.2025)
Anmeldezeitraum für den 1. regulären Prüfungszeitraum der Sportprüfungen (sämtliche Prüfungen - auch Klausuren - im Fach Sport)
18.03.2026 - 01.04.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 17.05.2025)
Anmeldezeitraum für den 2. regulären Prüfungszeitraum (nur Klausuren) im Fach Sport.
27.10.2025 - 22.01.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 14.03.2025)
Registrierungszeitraum für die semesterbegleitenden Prüfungen (z. B. Seminar-, Studienarbeit, schrift./mündl./prakt. Leistungsnachweis, Portfolio).
Studierende müssen sich für jede semesterbegleitende Prüfung über KU.Campus registrieren.
Die Registrierung muss spätestens bis zum Antritt der individuellen Prüfung erfolgen. Die Studierenden gelten mit Antritt der Prüfung als angemeldet, falls die Prüfenden keine zusätzlichen Anmeldemodalitäten (Anmeldepflicht) für eine semesterbegleitende Prüfung festgelegt und kommuniziert haben.
27.10.2025 - 08.12.2026
(Notenbekanntgabe bis spätestens 14.03.2025)
Anmeldezeitraum für die Semesterabschlussprüfungen (mündliche Prüfungen und/oder Klausuren zum Semesterende)