Eine beglaubigte Übersetzung eines offiziellen Dokuments in eine andere Sprache enthält am Ende der Übersetzung einen Beglaubigungsvermerk. Durch diesen bestätigt der/die vereidigte Übersetzer/-in mit seiner/ihrer Unterschrift und einem Stempel die sprachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung stellt also keine Beglaubigung der inhaltlichen Korrektheit des Ausgangsdokumentes (z.B. bzgl. Informationen über belegte Module, erreichte Noten etc.) dar. Für inhaltliche Beglaubigungen von durch die KU offiziell ausgestellten Dokumenten ist das Prüfungsamt der KU zuständig.
Die an der KU erhobene Servicegebühr für beglaubigte Übersetzungen variiert je nach Seitenzahl und Dokument und beginnt ab 40,00 €. Zudem fällt eine Pauschale von 5,00 € für die Beglaubigung an. Bitte beachten Sie, dass sich z.B. aufgrund von Eilbedürftigkeit oder besonderer Schwere der Übersetzung erhöhte Gebührensätze ergeben können. Genauere Informationen sind in jedem Fall Ihrem individuellen Angebot zu entnehmen. Die Erstellung eines unverbindlichen Angebots durch die Übersetzerin der KU ist kostenlos.
Verantwortliche für die Datenverarbeitung:
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Stabsabteilung Kommunikation und Marketing
Ostenstraße 26
85072 Eichstätt
Datenschutzbeauftragten der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt:
Herr Ziar Kabir
SCO-CON:SULT GmbH
Hauptstraße 27
53604 Bad Honnef
E-Mail: info(at)sco-consult.de
Telefon: 02224/98829-0
In Trägerschaft einer kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts wendet die KU gemäß Art. 91 DSGVO das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) an, welches stark an die DSGVO angelehnt ist.
Wir verarbeiten die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragsbearbeitung und -abwicklung gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe c KDG. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt. Wir speichern Ihre Daten solange dies für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. nach § 147 AO) erfüllt werden müssen. Ihre Zeugnisdokumente werden sechs Wochen nach Abschluss des Auftrags gelöscht.
Gemäß dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz können Sie von der KU Auskunft gem. § 17 KDG darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, von der KU verarbeitet werden und Berichtigung/Vervollständigung gem. § 18 KDG verlangen, falls die Daten unrichtig oder unvollständig sind.
Auch können Sie die Löschung gem. § 19 KDG oder die Einschränkung der Verarbeitung gem. § 20 KDG der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen oder Widerspruch gem. § 23 KDG gegen bestimmte Datenverarbeitungen einlegen.
Zudem steht Ihnen das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. § 22 KDG zu.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsicht (Gemeinsame Datenschutzaufsicht der bayerischen (Erz-)Diözesen, Kapellenstr. 4, 80333 München), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) findet nicht statt.