Promotion

Ein Promotionsstudium ist ein postgraduales Studium, das konsekutiv, u.U. sogar nicht-konsekutiv, - nämlich mit Änderung der Fachrichtung aus dem Zugangsstudium - aufgenommen werden kann. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbstständiger vertiefter und weiterführender wissenschaftlicher Arbeit auf einem Fachgebiet.

Voraussetzungen

Nachweis eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Studiengangs durch eine Diplomprüfung, eine Lizentiats-, Magister- bzw. Masterprüfung oder durch die 1. Staatsprüfung für ein Lehramt.
Das Nähere regeln die Fachpromotionsordnungen, welche insbesondere Einschränkungen und Auflagen vorsehen können.

Der Promotionsausschuss ist zuständig für die Durchführung des Promotionsverfahrens. Daher ist der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren bzw. auf Aufnahme in die Promotionsliste unter Angabe der gewählten Fächer und des Dissertationsthemas schriftlich bei dem/der Dekan/-in der zuständigen Fakultät einzureichen. Die wichtigste fachliche Voraussetzung ist, dass von Beginn an die Anfertigung der Dissertation von einem Mitglied des Promotionsausschusses betreut werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Die Immatrikulation für ein Promotionsstudium, die im Studierendenbüro erfolgen muss, ist sowohl zum Sommersemester (bis längstens 15.06.) als auch zum Wintersemester (bis längstens 15.12.) möglich. Die Immatrikulation ist gemäß dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) grundsätzlich nur für acht Semester vorgesehen.  Der Abschluss der Dissertation ist natürlich noch möglich, wenn die Immatrikulationsdauer von acht Semestern abgelaufen ist. Auch kann in begründeten Fällen ein Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation des Promotionsstudiums gestellt werden. Setzen sie sich hierzu mit dem Studierendenbüro in Verbindung (studierendenbuero@ku.de).