In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung ist die Zahl der Studienplätze begrenzt. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich. Unter allen Bewerberinnen und Bewerbern wird ein örtliches Auswahlverfahren durchgeführt, wobei die vorhandenen Studienplätze nach bestimmten Kriterien (z.B. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Wartezeit, usw.) vergeben werden. Die Anrechnung von Wartezeit findet keine Anwendung mehr.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Start zum Wintersemester ist in der Regel eine Bewerbung ab Anfang Mai im Bewerbungsportal möglich.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge mit Start zum Sommersemester ist in der Regel eine Bewerbung ab Anfang Januar im Bewerbungsportal möglich.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von der KU, mit dem Sie sich immatrikulieren können.
Die Termine für die Immatrikulation (Einschreibetermine) sind den jeweiligen Zulassungsbescheiden zu entnehmen.
Wenn Sie herausfinden wollen, ob ein Studiengang der KU, für den Sie sich interessieren, zulassungsbeschränkt ist, besuchen Sie bitte die Seiten zu unserem Studienangebot oder fragen Sie den KUala-Bot.
Beschluss der Hochschulleitung zur Festsetzung der Zulassungszahlen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen.