Verifikation und Zweitschrift

Verifikation eines KU-Abschlusses

Wenn Sie Ihr Studium an der KU erfolgreich absolviert haben, dann können Sie Ihren Abschluss verifizieren lassen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für potenzielle Arbeitgeber die Echtheit des Abschlusses überprüft und bestätigt wird. 

Verifikationsanfragen

Wir bearbeiten Anfragen mit Bezug auf ein von Absolventen/Absolventinnen in Kopie oder als Scan eingereichtes Dokument und können diesbezüglich ausschließlich feststellen, ob ein der eingereichten Kopie entsprechendes Original von uns tatsächlich an die auf dem Dokument genannte Person ausgestellt wurde. 

Dagegen bearbeiten wir unter anderen nicht die folgenden Arten von Anfragen:

  1. Anfragen, die eine Übermittlung unsererseits von Dokumenten oder Kopien von Dokumenten erfordern.
  2. Anfragen, die eine Bestätigung oder Übermittlung von Informationen erfordern, die nicht aus dem von der Absolventin/dem Abolventen eingereichten Dokument hervorgehen.
  3. Anfragen, die die Bearbeitung unsererseits von vorgegebenen Formularen oder Tabellen Dritter erfordern.
Benötigte Unterlagen

Wenn Sie als Absolventin/Absolvent eine Verifikationsanfrage an uns richten wollen, senden Sie uns bitte als Anlage zu Ihrer Email-Anfrage an ExterneAnfrage-Pruefungsamt(at)ku.de mit dem Betreff „Verifikationsanfrage“ folgende zwei Dokumente:

  1. Das Dokument, auf das sich Ihre Anfrage bezieht.
  2. Die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Verifikation:

Formular für die Einverständniserklärung für die Übermittlung von Daten zu den Abschlüssen an der KU.

Formular auf Englisch.

Verifikationsanfragen Dritter

Wenn Sie als Firma/Institution eine Verifikationsanfrage bezüglich einer Absolventin/eines Absolventen an uns richten wollen, benötigen wir die beiden oben genannten Dokumente direkt von der Absolventin/dem Absolventen. Eine Anfrage mit Zusendung der oben genannten Dokumente durch Sie oder Dritte kann nicht bearbeitet werden.

Zweitschriften von Abschlussdokumenten der KU

Bei Verlust der Abschlussdokumente können Sie im Prüfungsamt eine kostenpflichtige Zweitschrift schriftlich mit Kopie des Personalausweises beantragen. Die Zweitschrift ersetzt das Original, ein weiteres Original kann nicht ausgestellt werden. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung diesen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift

Gebühren für die Ausstellung einer Zweischrift:

  • Zweitschrift Urkunde 15,00 €
  • Zweitschrift Zeugnis 15,00 €
  • Zweitschrift Diploma Supplement 15,00 €
  • Zweitschrift Transcript of Records 15,00 €

zzgl. Versandkosten für Porto inkl. Einschreiben. 

Beglaubigung von Dokumenten

Die Abteilung IV Studienorganisation stellt keine Beglaubigungen für amtliche Dokumente aus. Bitte wenden Sie sich an ihre örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung.