Wenn Sie Ihr Studium an der KU erfolgreich absolviert haben, dann können Sie Ihren Abschluss verifizieren lassen. Das bedeutet, dass zum Beispiel für potenzielle Arbeitgeber die Echtheit des Abschlusses überprüft und bestätigt wird.
Wir bearbeiten Anfragen mit Bezug auf ein von Absolventen/Absolventinnen in Kopie oder als Scan eingereichtes Dokument und können diesbezüglich ausschließlich feststellen, ob ein der eingereichten Kopie entsprechendes Original von uns tatsächlich an die auf dem Dokument genannte Person ausgestellt wurde.
Dagegen bearbeiten wir unter anderen nicht die folgenden Arten von Anfragen:
Wenn Sie als Absolventin/Absolvent eine Verifikationsanfrage an uns richten wollen, senden Sie uns bitte als Anlage zu Ihrer Email-Anfrage an ExterneAnfrage-Pruefungsamt(at)ku.de mit dem Betreff „Verifikationsanfrage“ folgende zwei Dokumente:
Formular für die Einverständniserklärung für die Übermittlung von Daten zu den Abschlüssen an der KU.
Wenn Sie als Firma/Institution eine Verifikationsanfrage bezüglich einer Absolventin/eines Absolventen an uns richten wollen, benötigen wir die beiden oben genannten Dokumente direkt von der Absolventin/dem Absolventen. Eine Anfrage mit Zusendung der oben genannten Dokumente durch Sie oder Dritte kann nicht bearbeitet werden.
Bei Verlust der Abschlussdokumente können Sie im Prüfungsamt eine kostenpflichtige Zweitschrift schriftlich mit Kopie des Personalausweises beantragen. Die Zweitschrift ersetzt das Original, ein weiteres Original kann nicht ausgestellt werden. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung diesen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift.
Gebühren für die Ausstellung einer Zweischrift:
zzgl. Versandkosten für Porto inkl. Einschreiben.
Die Abteilung IV Studienorganisation stellt keine Beglaubigungen für amtliche Dokumente aus. Bitte wenden Sie sich an ihre örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung.