Die KU verfolgt den Anspruch, Studiengänge stets auf der Höhe wissenschaftlicher, didaktischer und gesellschaftlicher Anforderungen anzubieten, die länderübergreifend eine hohe Anerkennung und auf dem Arbeitsmarkt eine große Akzeptanz genießen. Ziel des Qualitätsmanagements ist die Einhaltung dieses Anspruchs durch die regelmäßige Überprüfung der Studienangebote und die dafür notwendige Entwicklung von Prozessen und Instrumenten der Qualitätssicherung. Dabei soll die Autonomie der Lehrenden und Studierenden respektiert und an die Selbstverwaltung der Fakultäten angeschlossen werden.
Grundlage für die Gestaltung des Qualitätsmanagements der KU bieten das Leitbild für Studium und Lehre sowie die rechtlichen Vorgaben der bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV).
Rechtlich verankert sind Prozesse und Instrumente der Qualitätssicherung in der allgemeine Evaluationsordnung der KU (AllEvaKU).
Grundsätzlich liegt die Qualitätssicherung in Studium und Lehre in der Verantwortung der Fakultäten, ebenso die Entwicklung von Studiengängen und Modulen. Dabei werden sie auf zentraler Ebene vom Verwaltungsreferat IV/I unterstützt.
Die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements erfolgt an der KU in verschiedenen Gremien und Instanzen.
Die Studiengänge werden regelmäßig evaluiert und akkreditiert. Für alle Prozesse in Studium und Lehre gelten festegelegte Abläufe, die im Prozessmanagement abgebildet sind.
Hochschulweite Befragungen unterstützen diese Prozesse.
Für die gesamte Hochschule wird eine Systemakkreditierung angestrebt.
Das Referat IV/1 ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Qualitätsmanagment.
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