Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten der Theologischen Fakultät, für die nicht der Dekan oder ein anderes Organ der Fakultät zuständig ist. Insbesondere berät der Fakultätsrat in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Dem Gremium gehören unter Leitung der Dekanin oder des Dekans stimmberechtigte und beratende Mitglieder an (vgl. Grundordnung der KU § 21 Abs. 1f).
Anträge an den Fakultätsrat oder andere Anliegen können schriftlich oder per E-Mail jederzeit, idealerweise aber min. acht Werktage vor einer Sitzung, beim Dekanat der ThF eingereicht werden.
25.10.2024, 10.00 Uhr c.t.
13.12.2024, 10.00 Uhr c.t.
24.01.2025, 10.00 Uhr c.t.