Aufruf zur Übernahme von Wahlämtern bei der Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Das Bayerische Innenministerium hat nun einen Aufruf an Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verschickt, sich als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

„Für die Bildung der Wahlvorstände benötigen die Gemeinden eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, so das Innenministerium. Besonders die Angehörigen des öffentlichen Dienstes seien „aufgrund ihrer Stellung und ihrer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Staat“ aufgerufen, sich für das unsere Demokratie prägende Element der Wahl als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einzusetzen. „Es wäre daher sehr zu begrüßen, wenn insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Inneren Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und sich für die Übernahme von Wahlehrenämtern bereit erklären würden.“

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Dienst ein so genanntes Erfrischungsgeld. Außerdem gewährt der öffentliche Dienst Freizeitausgleich. Alle weiteren Informationen finden Sie im Schreiben des Innenministeriums. Wer Interesse an der Übernahme des Dienstes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer hat, wendet sich an das Wahlamt der Gemeinde, in der man selbst wahlberechtigt ist. Ein entsprechendes Webportal der Stadt Eichstätt finden Sie hier.