Ein Zusammenhang zwischen steuerlicher Verlustverrechnung und dem Risiko, das Unternehmen eingehen, ist zu erwarten, denn durch die Möglichkeit der Verlustverrechnung trägt der Staat einen Teil des Investitionsrisikos: Werden Verluste mit Gewinnen aus anderen Wirtschaftsjahren verrechnet, sinkt der zu versteuernde Gewinn und damit auch die Steuerlast. So wird ein Teil des Verlustes durch eine Steuerrückerstattung oder eine niedrigere Steuerzahlung in einem Folgejahr ausgeglichen. Dies schafft für die Unternehmen Anreize, riskante Investitionen zu tätigen.
Die Studie nutzt Daten über mehrere tausend Unternehmen aus siebzehn Ländern, um diesen Zusammenhang zu testen. Die Autoren bestätigen darin, dass eine Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten die Risikobereitschaft von Unternehmen steigert: Wenn der Zeitraum, in dem ein Verlustrücktrag möglich ist, um ein Jahr erweitert wird, tätigen Unternehmen 11,6% mehr riskante Investitionen. Wird der Zeitraum, in dem ein Verlustvortrag möglich ist, um ein Jahr verlängert, tätigen Unternehmen 2,4% mehr riskante Investitionen. Der Effekt bei Verlustrückträgen ist also größer als bei Verlustvorträgen: Im Falle des Verlustrücktrags erhält ein Unternehmen unmittelbar eine Rückzahlung bereits gezahlter Steuern. Im Gegensatz dazu ist die Steuerersparnis beim Verlustvortrag davon abhängig, ob das Unternehmen in den Folgejahren wieder ausreichend Gewinne macht. Die Autorinnen zeigen außerdem, dass der Effekt der Verlustverrechnung wichtiger ist, wenn der Körperschaftsteuersatz in dem jeweiligen Land höher ist.